Frage an Tino Günther von Gerd Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie lange dauert allgemein die Bearbeitung einer Petition und ab wann hat man einen Anspruch auf einen Zwischenbescheid?
Dürfen Mitarbeiter, welche Petitionen entgegennehmen schon im voraus von sich aus entscheiden was eine Petition ist und was keine Petition ist, bzw. ohne dem Petitionsausschuss vorgelegte Petitionen ablehnen?
Wie lange dauert allgemein die Bearbeitung einer Petition und ab wann hat man einen Anspruch auf einen Zwischenbescheid? Antwort: Im allgemeinen dauert die Bearbeitung einer Petition ungefähr ein Jahr aber es gibt keine Frist, was die Länge der Bearbeitungszeit anbetrifft. Dies ist von der Schwierigkeit und dem Umfang abhängig. Anspruch auf einen Zwischenbescheid besteht in Sachsen leider nicht.
Dürfen Mitarbeiter, welche Petitionen entgegennehmen schon im voraus von sich aus entscheiden was eine Petition ist und was keine Petition ist, bzw. ohne dem Petitionsausschuss vorgelegte Petitionen ablehnen? Antwort: Die Mitarbeiter des Referates Petitionsdienst müssen bei eingegangenen Schreiben nach Recht und Gesetz beurteilen, was eine Petition ist bzw. was nicht. Alle Petitionen werden dem Petitionsausschuss vorgelegt. Persönliche Anmerkung: Sehr gerne würde ich diese Fragen intensiver beantworten. Ich empfehle dem Fragesteller als erstes den Jahresbericht von 2012, den ich selbstverständlich gern versende und bin jederzeit auch bereit, telefonisch Fragen zu beantworten. Tel. 037360 - 79326
Mit freundlichen Grüßen
Tino Günther