Unterstützen Sie ein Verbot der AfD?

Meine Position zum Thema eines möglichen Verbotsverfahrens gegen die AfD basiert auf unserem klaren Bekenntnis zu Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Ein Parteiverbotsverfahren ist ein äußerst schwerwiegender Eingriff in die politische Landschaft und darf daher nur unter den engen verfassungsrechtlichen Vorgaben des Art. 21 Abs. 2 GG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfolgen. Entsprechend müssen demokratische Parteien die Auseinandersetzung mit der AfD primär politisch führen, durch eine klare Abgrenzung ihrer Werte und eine Politik, die Bürgerinnen und Bürger für die Demokratie gewinnt. Ein starkes, freiheitliches und demokratisches Deutschland verteidigt sich nicht nur durch Verbote, sondern durch überzeugende Argumente und Alternativen. Ich halte es für zwingend, dass ein Verfahren nur dann eingeleitet wird, wenn die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ hochgestuft wird und die Beweise einer Verfassungswidrigkeit einer gerichtlichen Prüfung entsprechend standhalten würden. In einem Rechtsstaat darf eine Partei nicht auf Grundlage politischer Mehrheitsverhältnisse oder gesellschaftlicher Proteste verboten werden, sondern nur auf Basis einer klaren verfassungsrechtlichen Gefährdung.