Frage von Carla O. • 28.04.2015
Antwort von Till Steffen Bündnis 90/Die Grünen • 08.05.2015
(...) 39 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ruht mein Bürgerschaftsmandat während meiner Amtszeit als Mitglied des Senats. (...)
(...) 39 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ruht mein Bürgerschaftsmandat während meiner Amtszeit als Mitglied des Senats. (...)
(...) 39 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ruht mein Bürgerschaftsmandat während meiner Amtszeit als Mitglied des Senats. Aus Respekt vor der Hamburgischen Bürgerschaft möchte ich zu Ihren Fragen nicht inhaltlich Stellung nehmen und bitte Sie, sich mit Ihrer Frage stattdessen an die Mitglieder meiner vormaligen Fraktion zu wenden. (...)
(...) 39 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg ruht mein Bürgerschaftsmandat während meiner Amtszeit als Mitglied des Senats. (...)