Ziehen Sie Ihren Antrag auf eine allgemeine Impflicht gegen das Corona-Virus für alle Erwachsenen jetzt zurück, da die EMA ein Ersatzmedikament zur Impfung freigegeben hat?
Sehr geehrter Herr Dr. Steffen,
ich beziehe mich auf Ihren Antrag, eine allgemeine Impfpflicht für alle Erwachsenen einzuführen.
Das Pfizer-Medikament Paxlovid ist jüngst von der EMA freigegeben worden. Damit wird das Gesundheitswesen und die Intensivstationen in absehbarer Zeit entlastet, worauf Ihr Antrag zur allgemeinen Impfpflicht auch abzielt.
Da immer mehr pharmazeutische Alternativen zur Impfung in der Pipeline sind, ist da eine allgemeine Impfpflicht überhaupt verfassungskonform?
Mit freundlichen Grüßen
N. R.
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Sehr geehrter Herr R.,
Paxlovid ist nach meinem Verständnis kein Allheilmittel gegen eine Coronainfektion. Die Behandlung muss so früh wie möglich nach der Diagnose und dem Beginn der Symptome beginnen und eignet sich nur für Betroffene, die bei Behandlungsbeginn keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen. Viele Patienten gehen jedoch nicht sofort zum Arzt und dann vergeht noch Zeit bis zum Vorliegen des Testergebnisses. Ein weiteres Problem sind mögliche Wechselwirkungen mit einer Reihe anderer Medikamente, etwa gegen Bluthochdruck und Krebs. Dies dürfte die Verschreibung gerade für besonders gefährdete Patienten erschweren. Allgemein kann es daher nicht als Alternative zur Impfung angesehen werden. Um gut auf den nächsten Herbst und weitere Corona-Wellen, mit denen wir leider rechnen müssen, vorbereitet zu sein, ist – nach jetzigem Stand der Wissenschaft – eine hohe Impfquote der beste Weg.
Ich bin jedoch kein Mediziner und würde Ihnen daher raten, sich gegebenenfalls über die Vor- und Nachteile von Paxlovid gegenüber einer Impfung von einem Arzt beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen.
Till Steffen