Frage an Till Steffen von Klaus-Peter S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Steffen,
überall muß bekanntlich wegen der desaströsen Finanzlage von Stadt und Land gespart werden!Viele Bürger trifft es ganz hart!Mancher Tabubruch wurde wegen leerer Kassenlage vollzogen.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, um im kostspieligen Strafvollzug Einsparungen vornehmen zu können? Ich denke dabei aber nicht an die Möglichkeiten noch mehr Strafen zur Bewährung auszusetzen, und auch nicht an noch geringere Haftstrafen. Es gäbe z.B. grundsätzlich die Möglichkeit,dass bei uns rechtskräftig verurteilte ausländische Straftäter (durch entsprechende Abkommen-natürlich mit entsprechender Kostenübernahme) ihre Haftstrafen in ihren Herkunftsländern absitzen.Was spricht eigentlich realistisch gesehen dagegen?
Gruß
Klaus-Peter Steinberg
Sehr geehrter Herr Steinberg,
das wird gemacht: Bei Ausländern, bei denen ohnehin nach Haftverbüßung die Abschiebung anstünde, wird geprüft, ob im konkreten Fall die Haft im Heimatland vollzogen werden kann. Voraussetzung ist, dass im betreffenden Land keine menschenrechtswidrigen Haftbedingungen herrschen und die Haft auch tatsächlich vollzogen wird. Misslich wäre es ja, wenn die abgeschobenen Straftäter nach wenigen Wochen wieder illegal einreisen. Da wäre es dann vorzuziehen, dass die zumindest die Zeit ihrer Haft keine Straftaten begehen können.
Im Übrigen gibt es große Einsparpotenziale bei der von mir geplanten Umstrukturierung des Strafvollzugs (u.a. Schließung eines Gefängnisses). Das ermöglicht Einsparungen im Umfang von 6 Mio. EUR Personalkosten.
Lohnend ist auch die Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen (also Haftstrafen, die jemand absitzen soll, weil eine Geldstrafe nicht bezahlt wurde) durch gemeinnützige Arbeit. Stichwort "Schwitzen statt Sitzen".
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Till Steffen