(...) Dem Austrittsbegehren der Gemeinde Wöbbelin ist bis heute nicht stattgegeben, die Gemeinde Wöbbelin ist weiterhin Mitglied des ZkWAL, d.h. der ZkWAL ist weiterhin in Wöbbelin abwasserbeseitigungspflichtig. Ein Entzug dieser Verpflichtung durch die Gemeinde ist, wie Sie in Ihrem Schreiben darstellen, wasserrechtlich nicht möglich. (...)
(...) Ich habe auch stets betont, dass die Entscheidung, mit welchen Maßnahmen in den jeweiligen Kleingartenvereinen die Umweltanforderungen konkret umgesetzt werden können, zwingend vor Ort zwischen den Kleingartenvereinen, der unteren Wasserbehörde und der Abwasser beseitigungspflichtigen Körperschaft abgestimmt werden müssen. Als Kleingärtner sind Sie Pächter eines Teilgrundstücks. (...)
Sehr geehrter Herr Eichmann,
(...) ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass Biogasanlagen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der umwelt-, energie- und agrarpolitischen Ziele der Europäischen Union, des Bundes und des Landes leisten können. Aber natürlich habe ich auch Verständnis für Ihre Sorge über mögliche Auswirkungen der dynamischen Entwicklung von Biogasanlagen auf die Landwirtschaft, Umwelt und Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. (...)
(...) bei dem Störkanal handelt es sich um eine Bundeswasserstraße. Insofern ist für den Aus- und Umbau ausschließlich das Bundesverkehrsministerium zuständig. (...)