Frage an Till Backhaus von Michael P. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Backhaus,
auf meine allgemein-interessierenden Fragen zur Rechtmäßigkeit von Erbverträgen i. R. d. EALG erhielt ich diese Ihre Antwort :
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
bezüglich ihrer sehr komplexen Fragen wäre es sehr gut, wenn Sie mir Ihre Informationen schriftlich an mein Bürgerbüro schicken würden.
Die von Ihnen gewünschten Informationen, hier: BVVG-Kaufvertrag (bei einem Hamburger Notar - i. R. eines vollmachtlosen BVVG-Vetterngeschäfts), Pachtvertrag aus Hannover (der BVVG-Verkäufer unterschreibt zugleich i. V. als Pächter bzgl. des selbst verkauften BVVG-Landes), mehrere Akten bzgl. des Erbvertrages in Basel (Datum, Ort, Uhrzeit, expliziter Hinweis im Testament) - habe ich Ihnen unverzüglich übersandt.
- Ich konkretisiere öffentlich meine Fragen an Sie :
Sind vollmachtlose BVVG-Vetternverträge i. R. d. EALG (zum Spottpreis von 26 Cent / m2 in Damshagen - neben namhaften Ostseebädern) und Schweizer Erbverträge der legale Weg, riesige Ländereien zurückzuerobern und zugleich die Rechtsansprüche Dritter vollständig zu torpedieren ?
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um landwirtschaftliche Flächen handelt; d. h., Ihr Ressort.
Ich weise daruf hin, dass die BVVG unter der Aufsicht des Finanzministeriums/MV zu stehen hat; - wird diese Aufsicht in der Realität wahrgenommen, wenn diese Art von vollmachtloser Vetternwirtschaft im Rechtsstaat tatsächlich legal sein soll ?
Dürfen denn Mecklenburger Kleinbauern ebenfalls als BVVG-Vetreter Ländereien im Ergebnis an sich selber verkaufen ? - Alles Bundessache und -Recht, weil ja BVVG ??
Um eine allgemeine juristische Bewertung wird gebeten (keine Rechtsberatung !); durch diese Machenschaften wurde das Heimatrecht redlicher Menschen ausgelöscht; darf es das in MV geben, ohne dass die Gewalten eines Rechtsstaats hiervon Kenntnis nehmen wollen ?
Hochachtungsvoll
Michael Pfeiffer
Diplomverwaltungswirt
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
ich danke Ihnen für Ihre Fragen und die Zusendung Ihrer Unterlagen. Bitte haben Sie aber Verständnis, dass sie eine gründliche Prüfung voraussetzen und die einige Zeit benötigt.
Ich werde Ihnen meine Antwort schriftlich zusenden!
Mit freundlichen Grüßen,
Till Backhaus