Frage an Till Backhaus von Maria P. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Backhaus,
auf den Wahlplakaten unseres jetzigen Ministerpräsidenten Harald Ringstorf wird mit der Ansiedlung von über 300 Unternehmen geworben. Durch die Streichung der Fördermittel für den ländlichen Wegebau und der Dorferneuerung 2006 durch Sie (damit meine ich nicht die in 2005 bestätigten und jetzt umgesetzten) und die "frühzeitige" Bekanntgabe dieses Schrittes im Januar 2006 und der Ankündigung Ihrerseits bis Juni / Juli 2006 zu versuchen, Fördermittel aus anderen Ministerien zu beschaffen, was nicht geschah, verlor ich vor zwei Monaten meine Arbeitsstelle in einem Ingenieurbüro in M-V für den ländlichen Wegebau und der Dorferneuerung. Wie ich erfahren habe, bin ich kein Einzelfall. Nun meine Fragen an Sie:
1. Gibt es Zahlen von den oben angesprochenen Unternehmen, die bereits trotz Fördergelder zwischenzeitlich in Insolvenz gegangen sind oder diese beantragt haben?
2. Ist für Sie als Landwirtschaftsminister der ländliche Wegebau und die Dorferneuerung in der nächsten Legislaturperiode vor dem Hintergrund der Kreisgebietsreform abgeschlossen oder werden in Ihrem Haus die Prioritätenlisten der Ämter für Landwirtschaft weiter verfolgt und umgesetzt?
3. Warum wurden für private Vorhaben im Bereich der Dorferneuerung keine Mittel in diesem Jahr neu zur Verfügung gestellt zur Belebung der ansässigen Handwerksbetriebe?
Mit freundlichen Grüßen
Maria Praefke
Sehr geehrte Frau Praefke,
gerne möchte ich auf Ihre Fragen antworten.
1. Die Förderung der Ansiedlung von Unternehmen bzw. die Förderung von Existenzgründungen erfolgt vorrangig über das Wirtschafts- bzw. das Arbeitsministerium. Als verantwortlicher Minister für das Landwirtschaftsressort verfüge ich über keine Statistiken zu Förderungen in diesem Bereich und zu den damit unterstützten Unternehmen.
2. Die Notwendigkeit einer Förderung des ländlichen Wegebaus und der Dorferneuerung wird durch die geplante Funktional- und Gebietskörperschaftsreform nicht in Frage gestellt. Auch eine ausschließliche Verbindung dieser Förderung mit den Ämtern für Landwirtschaft als Bewilligungsbehörden ist nicht sachgerecht, denn außerhalb von Flurneuordnungsverfahren fungieren die Landratsämter als Bewilligungsbehörde. Sowohl die Förderung der Dorfentwicklung als auch jene des ländlichen Wegebaus werden auch in den kommenden Jahren als wichtige Instrumente zur Förderung der Entwicklung ländlicher Räume eingesetzt.
3. Zur Förderung der Dorferneuerung werden Mittel aus dem Europäischen Ausgleichs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (Abteilung Ausrichtung) eingesetzt. Dieses Budget ist gegenwärtig ausgeschöpft. Unter anderem zur Förderung der Dorferneuerung stehen ab 2007 wieder Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) zur Verfügung. Gemäß der zugehörigen EU-Verordnung darf über diese Mittel in diesem Jahr aber noch nicht verfügt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Till Backhaus