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Frage von Julia S. •

Frage an Ties Rabe von Julia S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Rabe,

wieso wollen Sie einer 16-Jährigen das im Grundgesetz garantierte Recht auf freie Religionsausübung verbieten? In diesem Kontext möchte ich Sie fragen, ob Sie überhaupt noch hinter der deutschen Verfassung stehen oder auch diese lieber ändern möchten wie Sie bereits angekündigt haben auch das Schulgesetz zu ändern nur damit das unschuldige Mädchen gezwungen wird sich gegen ihren Willen auszuziehen? [1]

[1] https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/hamburger-gericht-16-jaehrige-schuelerin-darf-im-unterricht-nikab-tragen-a3144958.html

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

es kommt immer wieder vor, dass sich Grundrechte widersprechen. Einige
evangelikale Sekten lehnen beispielsweise den Schulbesuch von Kindern
grundsätzlich ab, aber ihr im Grundgesetz garantiertes Recht auf freie
Religionsausübung läuft der ebenfalls im Grundgesetz verankerten
Schulpflicht entgegen. Deshalb kann in bestimmten Fällen der Gesetzgeber -
in diesem Fall die Hamburgische Bürgerschaft - abwägen, welchem Grundrecht
er durch entsprechende Gesetzesänderungen den Vorrang gibt.
In dem von Ihnen angesprochenen Fall geht es um eine Schülerin, die
vollverschleiert eine Berufsschule besucht. Ihr Gesicht ist dabei verhüllt
und nicht sichtbar, die Augen blicken durch einen Sehschlitz, der zudem mit
zusätzlichem Gewebe "vergittert" sein kann. Guter Unterricht ist nach
meiner Überzeugung unter diesen Umständen nicht möglich, denn zum guten
Unterricht gehört eine vielfältige und sichere Kommunikation zwischen den
Schülerinnen und Schülern sowie zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und
Schülern. Solche Kommunikation kann nur missverständnisfrei gelingen, wenn
das Gesicht sichtbar ist und auch die Mimik und Gestik in die Kommunikation
einbezogen werden.
Die Bundesländer Niedersachsen und Bayern haben unter ähnlichen
Rahmenbedingungen deshalb im Schulgesetz geregelt, dass das Gesicht von
Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern im Unterricht frei bleiben
muss. Das werden wir in Hamburg auch tun.

Mit freundlichen Grüßen,
Ties Rabe

[1]
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/hamburger-gericht-16-jaehrige-schuelerin-darf-im-unterricht-nikab-tragen-a3144958.html