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Frage von Martina J. •

Frage an Ties Rabe von Martina J. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Rabe,

Von Frau Goetsch und dem Senat wird man über das „Abschulen“ folgendermaßen informiert:
„Wer die Berechtigung für den Besuch der 7. Klasse des Gymnasiums erworben hat, darf bis einschließlich Klasse 10 nicht mehr abgeschult werden.”
nachzulesen hier http://www.schulreform.hamburg.de/

Gilt diese Regelung auch für die Schüler/innen aus den Starter-Primarschulen, die laut Information des Senats Bestandschutz genießen und dadurch erst in der 7. Klasse aufs Gymnasium eingeschult werden?

Genügt diesen Schüler/innen dann die Gymnasialempfehlung, um nicht mehr abgeschult werden zu können? Damit würde man die Gymnasien ja dazu verpflichten, eventuell in der Primarschule entstandene Lerndefizite, für die sie gar nicht verantwortlich sind, ausgleichen zu müssen - mit den größten Klassen aller Schulformen und kaum Förderkontingenten.

Während die Schüler/innen, die bereits in Klasse 5 aufs Gymnasium eingeschult wurden, sich zwei Jahre „bewähren“ müssen bevor sie nicht mehr abgeschult werden können.

Und wie sieht es mit Schülern der Starterschulen aus, die auch ohne Gymnasialempfehlung das Gymnasium besuchen wollen?
Oder gilt für alle Starterschul-Schüler/innen die ursprünglich vorgesehene Regelung Elternwahlrecht plus Probejahr, so dass diese Schüler/innen dann eventuell die einzigen sind, die das Gymnasium nach Klasse 7 eventuell verlassen müssen?

Mit freundlichen Grüßen,
Martina Juhnke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Juhnke,

mit der Ablehnung der Primarschule durch den Volksentscheid vom 18.07.2010 sind das bisherige Schulgesetz und die bisherige Schulstandortplanung hinfällig geworden. Die Bürgerschaft und die Behörde haben jetzt den Auftrag, beides zügig so zu überarbeiten, wie es die Bürger entschieden haben.

Zurzeit ist noch nicht vollständig absehbar, welche Aspekte des Schulgesetzes und der Schulstandortplanung geändert werden müssen. Die Änderungen betreffen natürlich die mit der geplanten Primarschule verbundene Schulstandort-, Personal- und Organisationsplanung, beispielsweise die mit der Primarschulplanung verbundene Fusion vieler Grundschulen sowie die geplante Trennung bisheriger Langformschulen. Auch den Starterschulen ist die bisherige Grundlage entzogen worden. Deshalb kommt es jetzt darauf an, zügig und unter Beteiligung der schulischen Gremien die Vielzahl und Ortsnähe der bisherigen Grundschulangebote wieder herzustellen. Auch die Abtrennung der Grundschulen bzw. Grundschulabteilungen der bisherigen Langformschulen im Zuge der Primarschulvorbereitung muss zügig überprüft und im Einzelnen auch revidiert werden.

Solange die entsprechenden Beratungen und Änderungen noch nicht vollzogen sind, kann ich Ihre Fragen nicht beantworten. Ich will es aber dennoch versuchen, weise aber darauf hin, dass die nachfolgenden Ausführungen nur meine persönliche Meinung wiedergeben, nicht aber die Beschlusslage der Bürgerschaft oder das Schulgesetz darstellen. Dennoch gehe ich davon aus, dass die geplanten Änderungen im Kern so ähnlich ausfallen werden, wie ich es nachfolgend darstelle.

Schülerinnen und Schüler, die künftig weiterhin nach Klasse 4 auf das Gymnasium wechseln, profitieren ab Klasse 7 von den dort geltenden neuen Regelungen des Schulgesetzes: Sie dürfen nicht abgeschult werden und nicht sitzenbleiben. Bei Lernschwierigkeiten bekommen sie schulische (Nach-)Hilfe. Diese Regelungen gelten allerdings erst nach der Orientierungsstufe, also erst ab Klasse 7. Hier muss das Schulgesetz entsprechend geändert werden, denn das Schulgesetz ging unter den Voraussetzungen der Primarschule noch von einer Orientierungsphase bis Ende Klasse 7 aus und untersagte das Abschulen und Sitzenbleiben erst ab Klasse 8. Diese Frist muss nach dem Volksentscheid vorverlegt werden.

In Bezug auf die Starterschulen ist die Sache kniffliger. Hier genießen die Schülerinnen und Schüler, die nach den Sommerferien die Klasse 5 der Starterschulen besuchen wollen, nach Aussage der Schulbehörde Vertrauensschutz. So kurz nach dem Volksentscheid kann ich diese juristische Position nicht bewerten, sondern nehme sie zunächst einmal zur Kenntnis.

Wenn die Behörde juristisch Recht hat, dann bedeutet das, dass diese Schülerinnen und Schüler grundsätzlich die Möglichkeit behalten müssen, in die fünfte Klasse einer Starterschule zu gehen. Allerdings müssen nach Meinung der SPD-Bürgerschaftsfraktion angesichts der neuen Rahmenbedingungen alle Eltern und Kinder der künftigen 5. Klassen der Starterschulen noch einmal die Möglichkeit bekommen, über ihren Schulweg abzustimmen und ggf. von ihrer Wahl zurückzutreten und an eine weiterführende Schule zu wechseln. ich gehe davon aus, dass die Behörde entsprechend vorgehen wird.

Bleiben Eltern und Schüler bei ihrer Wahl, dann besuchen Sie die Klassen 5 und 6 einer Starterschule. Entsprechend müssen diese Schüler ab Klasse 7 an den Stadtteilschulen und an den Gymnasien eine Anschlussmöglichkeit bekommen. Diese Eltern und Kinder können nach Klasse 6 selbst über die künftige Schule und die künftige Schulform entscheiden, also müssen ihnen sowohl die Stadtteilschule als auch das Gymnasium offen stehen.

Unter diesen Voraussetzungen müsste meines Erachtens für diese Schüler in Klasse 7 des Gymnasiums eine einjährige Probezeit beginnen. Erst mit Ende von Klasse 7 entscheidet die Zeugniskonferenz des Gymnasiums über den Verbleib am Gymnasium. Entsprechend ist für diese Schüler die Abschulung und das Sitzenbleiben erst nach Klasse 7 untersagt.

Problematisch an dieser Lösung ist sicherlich, dass auf diese Weise zwei verschiedene Arten von Schülern in der 7. Klasse des Gymnasiums lernen: Schüler, die seit Klasse 5 das Gymnasium besuchen und mit dem Übergang in die Klasse 7 dort nicht mehr sitzenbleiben und abgeschult werden können - und Schüler aus den Starterschulen, die in der Klasse 7 eine Art "Orientierungs- oder Bewährungsjahr" am Gymnasium verbringen und am Ende von Klasse 7 sehr wohl abgeschult werden können.

Wegen zahlreicher juristischer und organisatorischer Probleme müssen diese Details noch sorgfältig geklärt werden. Dazu werden in den nächsten Monaten in der Bürgerschaft und im Schulausschuss umfangreiche Beratungen stattfinden. Ich gehe davon aus, dass das Schulgesetz bis zu den Herbstferien in der neuen Form verabschiedet ist. Bis dahin gelten meine Antworten nur unter Vorbehalt.

Gern stehe ich Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ties Rabe