Plant die Bundesregierung ein Vorgehen gegen missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie bereits im Wettbewerbsrecht gültig, damit Stefan Böhme endlich keine Millionen mehr scheffeln kann?
Sehr geehrter Herr Wölken,
kürzlich wurde die Vermieterin einer Ferienwohnung erfolgreich für einen Urheberrechtsverstoß abgemahnt, da auf den Fotos der Ferienwohnung eine legal erworbene Fototapete abgebildet war (https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechts verletzung-7524441.html).
Dies ist sehr problematisch, da nach dem Urteil Menschen nicht einmal mehr Fotos ihrer Wohnungen veröffentlichen können, wenn darin möglicherweise auch legal erworbene Abbildungen zu sehen sind, auch wenn diese nicht der Zweck oder der Fokus des Bildes sind. Auch ist es nicht möglich eine Wand mit einer Fototapete aus dem Foto zu entfernen oder gar die Tapete zu entfernen, nur um ein Foto z.B. auf Instagram zu veröffentlichen! Bitte legen Sie dem Abmahnkönig/Millionär Stefan Böhme das Handwerk und verbieten Sie missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie im Wettbewerbsrecht, zumindest was Fototapeten angeht, die ja viele Bürger in Ihren Wohnungen haben.
Liebe Frau F.,
Ich kann Ihren Unmut über diese überzogene Auslegung des Urheberrechts sehr gut nachvollziehen. Als EU-Parlamentarier habe ich aber leider keinen direkten Einfluss auf die Anpassung des deutschen Urheberrechtsgesetzes, für das meine Kolleg*innen im Bundestag zuständig sind.
Allerdings werde ich mich im Rahmen meiner Tätigkeit bei einer möglichen Reform der Urheberrechtsrichtlinie auf europäischer Ebene weiterhin für ein faires Urheberrecht einsetzen, das Kunstschaffende und Kreative zwar schützt, aber Missbrauch dieses Schutzes, z.B. durch ungerechtfertigte Abmahnungen, verhindert.
Mit besten Grüßen
Tiemo Wölken