Ist das noch Verfassungskonform?
Sehr geehrter Herr Wölken
3G in Bus und Bahn auf dem Land!
Also erst mal Kilometer weit laufen zur Teststelle?
Es gibt Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen. Wird dann Alten, Kranken und Armen ohne Auto das Taxi dort hin bezahlt? Einkaufen, Arzt-und Ämterbesuche nicht mehr machbar?
Ist das nicht eine Benachteiligung armer Menschen ohne Auto gegenüber Betuchteren?
Ist eine solche Regelung noch im Einklang mit der deutschen Verfassung?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ja, es gibt Menschen, die sich nicht impfen lassen möchten. Genau auf diese Bevölkerungsgruppe soll aber auch der Druck erhöht werden, sich ebenfalls zu impfen. Denn nur durch eine hohe Impfquote können die Infektionszahlen abnehmen und das Gesundheitssystem entlastet werden.
Wenn jedoch für jemanden aus gesundheitlichen Gründen keine Impfempfehlung vorliegt, kann sich die Person dies über den Hausarzt attestieren lassen. Für diese Personengruppe entfällt die 3G-Regelung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Somit haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, einkaufen zu gehen oder einem Arztbesuch nachzukommen.
Außerdem ist das Vorgehen im öffentlichen Interesse und der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit steht über den Freiheitsrechten. Somit steht die Regelung im Einklang mit der Verfassung, sofern die Gerichte sie als verhältnismäßig anerkennen. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, würde das Verfassungsgericht dies feststellen. Bei vergangenen Corona-Maßnahmen ist dies bereits wiederholt vorgekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Tiemo Wölken