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Tiemo Wölken
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Frage von Florian Z. •

Frage an Tiemo Wölken von Florian Z. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Wölken,

Ich beziehe mich in meiner Frage auf den aktuellen Artikel :
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2020/10/05/der-fragwuerdige-status-des-cannabidiol/chapter:1?fbclid=IwAR3B5eZNqOQ9R2LJcfpvS96G-HwtKCUN15nameI3ES7pIiB_WoWKzIU97BE

Die EU überlegt CBD welches aktuell nach EU Recht als sog. Novel Food zugelassen ist als genemigungspflichtiges Betäubungsmittel zu klassifizieren.
Davon abgesehen das der Deutsche Gesetzgeber schon keine ordentliche Gesetzgebung in diesem Bereich hinkriegt wäre eine einstufung als Betäubungsmittel der ganz falsche Weg und würde Schwarzmarkt und deregulierung und Gesundheitsgefährdung der Konsumenten Tür und Tor öffnen.
Hier muss es eine Staatlich regulierte Freigabe/Verkauf durch zertifizzierte Betriebe geben. Verkauf z.b. Grundsätzlich an Personen ab 18 in etc.
Als gelegentlicher Konsument von CBD Ölen und auch CBD Liquids für die Ezigarette betrifft mich dieses Thema direkt und ich wüsste gerne von Ihnen wie ihre Meinung zu dem Thema ist.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Zeiske,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie insbesondere, dass bei der Erörterung von Cannabidiol (CBD) und anderen aus der Hanfpflanze gewonnenen Produkten mehrere Rechtsvorschriften zum Tragen kommen. Insbesondere muss sorgfältig geprüft werden, ob die betreffenden Produkte als „Lebensmittel“, als „Arzneimittel“ oder „narkotische oder psychotrope Substanzen“ eingestuft werden können.
In der Tat evaluiert die Kommission die Kategorisierung gerade und hat vorläufig entschieden, dass CBD und andere nicht psychoaktive Cannabinoide, wenn sie aus den blühenden und fruchtbaren Spitzen der Hanfpflanze gewonnen werden, als Substanzen betrachtet werden müssten, die unter das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel fallen und daher als "Droge" eingestuft werden. Wenn diese Position bestätigt wird, können solche Substanzen folglich nicht als „Lebensmittel“ oder „Arzneimittel“ angesehen werden.

Die Kommission ist sich der schwierigen Situation der Produzenten sehr bewusst und hat die Antragsteller, die die Zulassung von Produkten als neuartige Lebensmittel beantragt haben, über ihre vorläufigen Ansichten informiert und sie zur Stellungnahme aufgefordert. Im nächsten Schritt wird die Kommission alle vorgebrachten Kommentare und Argumente prüfen, bevor sie eine endgültige Entscheidung über die Gültigkeit der betreffenden Anträge trifft. Zur Zeit ist die Kommission im Kontakt mit der Vertreterinnen und Vertretern der Industrie.
Ich möchte weiterhin betonen, dass die Europäische Kommission durch einen Basisrechtsakt, der gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen wurde, befugt ist dies eigenständig durchzuführen. Hier kommen Durchführungsrechtsakte ins Spiel. Durchführungsrechtsakte werden von der Kommission nach Anhörung von Ausschüssen mit Sachverständigen aus allen EU-Ländern erlassen.

Das Europäische Parlament und der Rat haben zwar das Recht auf Prüfung, können aber kein Veto gegen Durchführungsrechtsakte einlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Tiemo Wölken

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