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Thorsten Schick
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Frage von Daniel F. •

Frage an Thorsten Schick von Daniel F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Jäger,

einige Fragen hat sich am Wochenende bei mir neu aufgetan. Ich hab am Wochenende berichte über die Kölner Silvesternacht gelesen. Dazu meine Frage , was sagen Sie zu der Aussage vom Polizisten, der laut Focus.de vom 12.12.16 sagte, dass ein Mitarbeiter aus dem Ministerium angerufen hat und darauf bestanden hat , dass der Begriff Vergewaltigung gestrichen werden soll. Und meine andere Frage ist laut Focus.de Wurde ein Täter von der Silvesternacht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt und soll abgeschoben werden nun behauptet er , er heiße anders und komme nicht aus Algerien sondern Marokko. Meine Frage: War es nicht falsch, Flüchtlinge unkontrolliert einreisen zu lassen sprich ohne Dokumente. Warum werden z.B. nur so wenig verurteilt? Sprich laut bericht vom Spiegel.de 4 Personen. Ich musste leider die Silvesternacht mit meiner Freundin in Köln live miterleben.

Viele liebe Grüße nach Düsseldorf

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Follert,

vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Jäger, die Sie mir ebenfalls zugesandt haben. Gerne beantworte ich Ihnen die aufgeworfenen Fragen.

1. Anrufer aus dem Ministerium

Mit diesem ominösen Anrufer hat sich der Untersuchungsausschuss intensiv beschäftigt. Dass es einen solchen Anruf am 1. Januar gegeben hat, haben 2 Polizeibeamte im Untersuchungsausschuss bestätigt. Es ist sehr bedauerlich, dass sich dennoch nicht aufklären ließ, wer der dieser Anrufer war. Telefondaten, die Aufschluss über den Anrufer geben könnten, sind vom NRW-Innenministerium routinemäßig gelöscht worden. Die rot-grüne Landesregierung hat ihr Versprechen, die Vorfälle der Silvesternacht lückenlos aufzuklären, damit erkennbar nicht einlösen können.

2. Verurteilungen

Die geringe Anzahl von Verurteilung ist in der Tat sehr unbefriedigend. Auch ich hätte mir deutlich mehr und härtere Bestrafungen gewünscht, als es bislang der Fall war. Allerdings kann die Justiz entsprechende Urteile nur dann aussprechen, wenn den Beschuldigten die angeklagte Straftat einwandfrei nachgewiesen wurde. Dies war bei den Tätern der Silvesternacht leider nur selten der Fall, weil die Übergriffe entweder nicht hinreichend dokumentiert waren oder die Opfer bzw. andere Zeugen ihre Peiniger nicht zweifelsfrei identifizieren konnten.

3. Abschiebungen

Dass Personen ihre Abschiebung verhindern, indem sie ihre Identität verschleiern, ist leider keine Seltenheit. Solange nicht zweifelsfrei feststeht, aus welchem Land ein Ausreisepflichtiger stammt, kann er nach geltendem Recht jedoch nicht abgeschoben werden. Deshalb ist es sehr zu begrüßen, dass Bundesinnenminister de Maizière aktuell eine Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes plant, um den Druck auf Ausländer zu erhöhen, die ihre Abschiebung durch entsprechende Identitätstäuschung bewusst hintertreiben. Wer an der Klärung seiner Nationalität oder der Beschaffung eines Passes nicht mitwirkt, soll künftig keinen Zugang mehr zu Integrationskursen und weiterführenden Bildungseinrichtungen erhalten. Dies ist nicht mehr als richtig und wird entsprechenden Missbrauch in Zukunft hoffentlich eindämmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Thorsten Schick

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