Frage an Thorsten Schick von Helga Schuppert Verbraucherzentrale N. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Schick,
Verbraucher beschweren sich nach wie vor über belästigende Telefonwerbung, aber auch über Haustürwerbung, die Flut an unerwünschtere Werbepost und dem unzulässigen Unterschieben unerwünschter Waren oder Service-Angebote. Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung ist von daher aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW erneut dringend reformbedürftig. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie an dem hierzu bestehenden einstimmigen Landtagsbeschluss anknüpfen, um das Ärgernis unlauterer Werbe-Versprechen und -Praktiken dauerhaft einzudämmen?
Die Verbraucherzentrale NRW kämpft dafür, dass personenbezogene Daten ohne eigene, aktive Zustimmung nicht weitergegeben werden dürfen. Voraussetzung hierzu wäre eine schriftliche Einwilligungserklärung von Nutzern bzw. Kunden, die regelt, dass sie keine Weiterverwendung ihrer Daten befürchten müssen. Inwiefern wollen Sie sich für die Rechtsdurchsetzung dieser verbraucherorientierten Forderung auf Landesebene einsetzen?
Probleme mit dem Telefonanbieter, Reklamation einer ausbleibenden Möbellieferung und/oder Ärger mit dem Energieversorger, Fragen zur richtigen Mülltrennung und Ernährung - ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger haben die gleichen Probleme wie deutsche Verbraucher. Spezielle Beratungsangebote für Menschen mit Migrationshintergrund erweiterten die Integrationsbemühungen des Landes NRW um einen wichtigen Bestandteil. Unter welchen Voraussetzungen befürworten Sie diese Idee?
Für die Beantwortung der Fragen vielen Dank.
mit freundlichen Grüßen
i.A. Helga Schuppert
Leiterin der Beratungsstelle Iserlohn
Sehr geehrte Frau Schuppert,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Gerne beziehe ich Stellung zu den einzelnen Punkten.
Mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zum Schutz vor unlauterer Telefonwerbung ist bereits ein großer Schritt in die richtige Richtung getan worden. Der nachdrückliche Einsatz der Landesregierung sowie der einstimmige Beschluss des Landtags haben einen wesentlichen Teil zu dem Gesetz beigetragen. Sicherlich sind viele Punkte noch ausbaufähig. Ich bin jedoch der Meinung, dass es richtig war noch in dieser Legislaturperiode überhaupt eine wirksame Verbesserung zu erhalten, als auf noch mehr in der Zukunft lediglich zu hoffen.
Im Hinblick auf den digitalen Verbraucherschutz vertrete ich folgende Auffassung: Wo immer Daten über eine Person erfasst und gespeichert werden, ob bei der Schufa, in Scoring-Datenbanken, Sozialen Netzwerken im Internet wie z. B. StudiVZ oder Bewertungsportalen wie spickmich.de, müssen die Rechte der Betroffenen gestärkt werden. So soll beispielsweise eine Weitergabe der Daten, etwa für Werbezwecke, an eine ausdrückliche Zustimmung gebunden werden.
Wir haben schon viel für die Verbraucher in Nordrhein-Westfalen erreicht. Ich sehe aber auch, dass in Zukunft noch viel Arbeit vor uns liegt. So begrüße ich Ihre Ideen zu den speziellen Beratungsangeboten für Menschen mit Migrationshintergrund und möchte mich gerne für die Umsetzung in den kommenden Jahren einsetzen.
Abschließend ist zu sagen, dass die CDU in einer modernen Verbraucherschutzpolitik die Sicherstellung der Qualität von Produkten und Dienstleistungen durch einen starken und unabhängigen Verbraucherschutz sieht. Mit der Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahr 2005 haben wir in Nordrhein-Westfalen die Verbraucherschutzpolitik auf eine neue Grundlage gestellt und neu ausgerichtet. Wir haben die Finanzierung der Verbraucherzentrale NRW durch eine Vereinbarung mit der Landesregierung über mehrere Jahre sichergestellt. Damit ist Planungssicherheit wie noch nie zuvor für die Verbraucherzentrale NRW gegeben. Die Sicherstellung der Beratungsleistungen soll auch in den kommenden Jahren gewährleistet sein. Dafür setze ich mich gerne in der kommenden Legislaturperiode ein.
Gerne stehe ich Ihnen aber auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Schick