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Thorsten Frei
CDU
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Frage von Neumann M. •

Wie stehen Sie als Partei zu Menschen die Bezieher der Leistungen des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sind und deren Schonvermögen?

Sehr geehrter Herr Frei. Gerne würde ich mich informieren, wie Sie als Partei zu uns Menschen stehen, die aufgrund einer Behinderung nie die Gelegenheit hatten, einer Tätigkeit nachzugehen. Ebenso zu Menschen die das Rentenalter erreicht haben und aufgrund einer geringen Rente auf die Leistungen des SGB XII angewiesen sind. Planen Sie dort ebenfalls eine Reform? Leider werden wir in einigen Bereichen schlechter behandelt als Bezieher des Bürgergeldes wie etwa beim Schonvermöge welches bei uns um ein Drittel niedriger ist. Wie bekannt ist wird das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung ersetzt und somit auch die Regulation des Schonvermögens. Planen Sie bei uns eventuell auch eine Anpassung oder sogar eine Senkung des Schonvermögens was sich für uns negativ auswirken könnte? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr N.,

wir erleben derzeit, dass die Sozialausgaben aufgrund des demografischen Wandels immer weiter steigen, weil auch die Leistungen immer weiter ausgeweitet werden. Das sorgt dafür, dass die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die das System mit ihren Beiträgen finanzieren, immer stärker individuell belastet werden. Diese Entwicklung muss aus verschiedenen Gründen gestoppt werden, da das System sonst womöglich in Zukunft nicht mehr trägt.

Deshalb fordern wir als Union, dass die Sozialversicherungen zielgenauer ausgestaltet werden müssen. Ganz besonders beim Bürgergeld sehen wir, dass es eine steigende Anzahl von Leistungsbeziehern gibt, die eigentlich nicht zwingend darauf angewiesen sind und eigentlich arbeiten könnten. Deshalb drängen wir primär auf eine Reform des Bürgergeldes, die auf eine Balance von fördern und fordern setzt. 

Aber auch darüber hinaus sollte immer gelten, dass solidarisch finanzierte Unterstützungsleistungen immer als eine Art Auffangnetz fungieren und Eigenverantwortung Vorrang haben muss. Sofern also eine Person steuerfinanzierte Leistungen dauerhaft bezieht, müssen selbstverständlich auch die Vermögensverhältnisse geprüft und vorhandene Vermögenswerte für den eigenen Unterhalt verwendet werden. Selbstverständlich macht es zur Überbrückung einer temporären Notlage Sinn, mit Schonvermögensbeträgen zu arbeiten, um beispielsweise eine Altersvorsorge nicht zu verbrauchen. Es wäre aber umgekehrt auch nicht gerecht, wenn die Allgemeinheit für den Unterhalt einer Person dauerhaft aufkommen muss, obwohl nicht unerhebliche Vermögenswerte vorhanden sind. 

Das ist ein schmaler Grat. Selbstverständlich werden wir in der möglichen Koalition mit der SPD auch über solche Aspekte reden. Vor allem aber geht es darum, dass die wirklich Bedürftigen in einer solidarischen Gesellschaft unterstützt werden.

Ihnen alles Gute und Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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