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Thorsten Frei
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Frage von Daniel H. •

Guten Tag Herr Frei. Wie verhält es sich mit der Energiepauschale bei Arbeitnehmern mit: Wohnsitz in Frankreich / Arbeitgeber in DE / SV-pflichtig in DE / ESt-Pflichtig in FR (Grenzpendler)? Danke!

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Sehr geehrter Herr H.,

ganz grundsätzlich ist denkbar, dass auch Sie in Ihrer besonderen Konstellation als Grenz-Einpendler aus Frankreich in den Genuss der Energiepauschale kommen. Dazu müssten Sie zur unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland optieren. Diese kann neben der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Frankreich bestehen und ist möglich. Wenn Sie diese Option wählen und gegenüber den Finanzbehörden anzeigen, können Sie die 300 EUR bekommen beziehungsweise gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Die genaueren Details könnte Ihnen sicher auch Ihr Steuerberater erklären. Entscheidend ist die unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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