Sehr geehrter Herr Güldner, wann beginnt die Landesregierung aus SPD und Grüne mit der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus 2020 zur amtsangemessenen Alimentation der Beamten ?
Heute morgen kamen die neuen Zahlen zum Inflationsanstieg. Sie beträgt 8,7 Prozent. In vielen Bereichen 100 % und mehr (Gas und Strom). Nachdem die Vorgängerregierung aus SPD und CDU dieses Urteil des höchsten deutschen Gerichts vortrefflich ignoriert hat (Im Gegensatz zum Urteil Grundsteuer), stellt sich mir jetzt die Frage, ob auch Niedersachsen in diesem Bereich Schlusslicht in Deutschland sein möchte ?
Ich verweise hierbei auf Bayern, Rheinland-Pfalz und andere. Was tun Sie persönlich zur Änderung der bisherigen Regelung im Besoldungsrecht ?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für die Frage! Gerne möchte ich hierzu kurz Stellung beziehen:
Die amtsangemessene Alimentation wurde über das Niedersächsische Besoldungsgesetz (NBesG) im vergangenen Herbst geändert. Zum einen soll dadurch eine ausreichende Alimentation von Familien mit Kindern gewährleistet werden und zum anderen soll der Mindestabstand zur Grundsicherung in den unteren Besoldungsgruppen sichergestellt werden. Sollte Sie einen anderen Sachverhalt meinen, bitte ich Sie mich per Mail zu kontaktieren (info@thore-gueldner.de).
Viele Grüße
Thore Güldner