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Thore Güldner
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Frage von Lena B. •

Ab wann können Lehrkräfte mit einer Funktionsstelle mit einer angemessenen Anpassung ihrer neuen A13 Zulage rechnen?

Moin Herr Güldner,

Ab August erhalten Lehrkräfte mit Funktionsstelle zusätzlich eine Amtszulage in Höhe von "derzeit" (Zitat Hamburg, abgeordnetenwatch.de) 188,31€ brutto. Dies entspricht nicht einmal im Ansatz dessen, was Lehrkräfte bislang für ihre Funktionsstelle erhalten haben. Das bisherige Abstandsgebot zwischen A12 und A13 wir nicht gehalten! Laut Aussage von "Team Hamburg" würde eine Erhöhung der Lehrkräfte mit Funktionsstelle von A13 auf A14 weitreichende Folgehebungen nach sich ziehen, um das Abstandsgebot einzuhalten. Warum ist Ihnen das bisherige Abstandsgebot zwischen A12 und A13 dann scheinbar so egal, dass sie es durch eine wesentlich schlechter bezahlte Zulage ersetzt haben? Wieso wurde die Zulage nicht dem bisherigen Abstandsgebot zwischen A12 und A13 angepasst? Wieso stößt man gerade denjenigen Lehrkräften in Zeiten von akutem Lehrermangel vor den Kopf, die sich bereit erklärt haben, on top Zusatzaufgaben zu übernehmen, damit Schule überhaupt noch funktioniert?

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Antwort von
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Hallo, 


Vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr durchaus berechtigtes und trotzdem komplexes Anliegen. Ich verstehe, dass die Einführung der Amtszulage in vorliegender Höhe nicht Ihren Erwartungen entspricht.

Allerdings muss schon genau und verfassungskonform das Abstandsgebot geachtet werden. Dies war und ist auch weiterhin die Herausforderung. 

Es war uns wichtig, mit der grundsätzlichen Besoldungserhöhung eine echte Verbesserung für alle Lehrkräfte zu erreichen. Die Besoldungserhöhung war ein bedeutender Schritt, um die Arbeit der Lehrkräfte angemessen zu würdigen und eine attraktivere Bezahlung sicherzustellen. 

Dennoch teile ich die Einschätzung, dass Lehrkräfte mit Zusatzaufgaben besser dafür entlohnt werden müssen. Unser Ziel ist es, eine faire und motivierende Vergütungsstruktur zu schaffen, die der Leistung und den zusätzlichen Aufgaben der Lehrkräfte gerecht wird. Das ist uns bislang auch in großen Teilen gelungen, jedoch bedarf es nach meiner Einschätzung an einigen Stellen Nachbesserungen. Dafür werde ich mich weiter einsetzen. Möchte aber auch deutlich machen, dass dies erstens verfassungskonformen Rahmen haben muss und zweitens auch haushalterisch machbar sein muss. Beides ist derzeit eine große Herausforderung. 

Mit freundlichen Grüßen 

Thore Güldner

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