Frage an Thomas Vierk von Manfred S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Beim Ausbau oder Modernisierung einer Straße müssen die Anlieger 2/3 der Kosten tragen.
Finden Sie es richtig, daß der Anlieger zwar den größten Betrag zahlen muss, aber keine Möglichkeit hat, auf die Planung einzuwirken, d.h. er muss auch sinnlose und überflüssige Maßnahmen ( z.B. drei Meter breite Fußgängerwege in einer ruhigen Einfamilienhausgegend) bezahlen - ohne Mitsprache !!!
Wie stehen Sie dazu?
Sehr geehrter Herr Scholz,
gemäß dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in Vebindung mit dem Erschließungsbeitragsgesetz (EBG) und dem Baurecht wirken die Anlieger im Bebauungsplanverfahren an der Planung mit. Die Pläne liegen öffettliich aus, die Anlieger werden durch die Behörde schriftlich benachrichtigt und können Rechtsmittel einlegen. Sollte dies in Ihrem Fall nicht geschehen sein, muß geprüft werden warum?
Mit freundlichen Grüßen
Vierk