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Thomas Vaupel
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Frage von Helmut P. •

Können Sie sich vorstellen die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung auf die doppelte bisherige Grenze anzuheben, ohne dass die Leistung daraus steigt?

Sehr geehrter Herr Vaupel,
Wenn es unstrittig ist, dass sich alle Bürger nach ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten auch für soziale Leistungen beteiligen müssten, frage ich mich, weshalb die Beiträge für die Sozialversicherungen bereits bei ca. 7.000 Euro gekappt werden. Eine Ausweitung der Bemessungsgrenze auf 15 bis 20.000 Euro würde keinem unverhältnismäßig weh tun, auch wenn sie dafür keine zusätzlichen Leistungen erhalten. Auf Ihre Antwort und Ihre Begründung des für Sie entscheidenden Standpunktes bin ich gespannt.
Mitz freundlichen Grüßen
Helmut P.

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