Frage an Thomas Stotko von Nils L. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Hr. Stotko,
aktuell steht eine Überarbeitung des Landesnaturschutzgesetzes an. In diesem Zusammenhang ist in §57 und §59 auch eine Änderung des Betretungsrechtes für Radfahrer in Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten, geschützten Biotopen oder innerhalb von geschützten Landschaftsbestandteilen geplant. Grundsätzlich ist im aktuellen Entwurf das Radfahren und Reiten außerhalb von Straßen und dafür zugelassenen Wegen verboten kann durch Ausnahmen erlaubt werden.
Da wir im Ennepe-Ruhr-Kreis viele ausgewiesene Landschaftsschutzgebiete haben, führt ein solcher Ansatz zu einer deutlichen Einschränkung des Bewegungsraumes für tourenorienterte Radfahrer. Gerade die anwachsende Anzahl von E-Bikes in den letzten Jahren führte zu einer Zunahme der Tourenfahrer abseits der vielbefahrenen Radwege an den Ufern der Ruhr.
Wie denken Sie über diese geplanten Änderungen hinsichtlich der evtl. möglichen und zu erwartenden Einschränkung im Freizeitverhalten der Radfahrer im Ennepe-Ruhr-Kreis bzw. des gesamten bergischen Landes?
sportliche Grüße
Dr. Nils Lehnert