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Thomas Stotko
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Frage von Jörg W. •

Frage an Thomas Stotko von Jörg W. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Stotko.

Ich bin als Handwerksmeister für das Land NRW im Strafvollzug tätig und bin dort im Werkdienst eingesetzt, der dem mittleren Dienst zugeordnet ist.
Wie Sie sicher wissen, zählen nach dem Deutschen-Qualifikations-Rahmenplan (DQR) die Handwerksmeister (genauso wie Bachelor) zur Niveaustufe 6.
Mir stellt sich nun die Frage, wie die Landesregierung im Zuge der anstehenden Dienstrechtsreform mit diesen Gegebenheiten umgehen wird.
Doch um konkret zu fragen: Werden die Handwerksmeister im Zuge der Dienstrechtsreform in den gehobenen Dienst übergeleitet?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon hier und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Wittenborg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wittenborg,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zuerst möchte ich mich für die späte Beantwortung entschuldigen; versehentlich hatte ich die Mail von Abgeordnetenwatch gelöscht und bin durch einen Blick auf die zuständige Homepage erinnert worden.

In der Sache selbst kann ich Ihnen heute keine verbindliche Antwort geben. Soweit es den Prozess der Dienstrechtsreform betrifft, wird dieser im Herbst diesen Jahres starten und ergebnisoffen diskutiert. Natürlich werden wir uns auch der Frage widmen müssen, inwieweit in der Zukunft unter Berücksichtigung der "neuen" Alters- und Erfahrungsstufen Handwerksmeister eingestuft werden. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich an dieser im Spätherbst beginnenden Diskussion beteiligen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Stotko