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Frage von Ingrid B. •

Frage an Thomas Stotko von Ingrid B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Stotko,

dann habe ich noch eine dringende Frage:

als betroffene Bürgerin kann ich auch bestätigen, daß Kritik, Beschwerden am "Hartz-System" der ja nicht nur m.E. dringend verbesserungswürdigen Handhabung der Gesetze nach Alg 2, SGB II zu Gunsten Betroffener (siehe auch zu lange Verweildauer in H-4) oft schwer geahndet werden. Von Seiten von Behörden. Ich las dazu auch einen Bericht und Leserbriefe im SPIEGEL, die besonders bestätigen und belegen, Bürger/innen, die sich über unsinnige Maßnahmen beschweren, werden besonders hart geahndet.(SPIEGEL-Ausgabe 1/11, bzw. 3/11)

Welche Chance haben wir als einfach nur gebildete (und auch gut ausgebildete-ich habe Sozialarbeit/Sozialpädagogik am FB Dortmund studiert, und erfolgreich jahrelang im Sozialbereich gearbeitet, auch als Vorstandsmitglied) und gut informierte Bürger/innen, daß sich an diesen absurden und zusätzlich teueren, menschlich (gesundheitlich)unnötig stark belastenden "Ahndungen" etwas ändert?

Es kostet umso mehr öffentliches Geld, PKH,, Bürokratieaufwand, sich stets dagegen wehren zu MÜSSEN (!), um dabei nicht auf der Strecke zu bleiben.Deswegen habe ich mich auch an den Landrat gewand-wegen einer eigeninitiativen Probearbeit in Bochum (wo ich vorher wohnte)-die mir noch verboten wurde (Arge Bochum, darf sie eigentlich nicht, machte sie aber)wurde ich sofort-nach meiner Flucht in meine alte Heimatstadt, grundverdächtigt.
Angeblich habe ich-weil ich ja "intelligent" sei -so mein Jobcoach, gar "heimliche Nebeneinkünfte"-worauf er wegen eines Grundverdachts (!)gleich die Leistungen einstellte und mir sogar ein Gerichtsvollzieher ins Haus kam. Für 30 Euro korrekt bereits in Bochum angegebene Probearbeit soll ich nun über 1000 Euro ans Finanzamt zahlen.
Das alles, weil ich statt zu einer sinnlosen Maßnahme (mal wieder) zu gehen,lieber bezahlt arbeiten wollte und wegen meiner Kritik daran.Das ist doch Unrecht!

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir dies auch beantworten könnten.

I.Barth

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Barth,

wie Sie den aktuellen Diskussionen der Medien momentan entnehmen können, kämpft die SPD zur Zeit für Verbesserungen im Hartz-IV-Bereich. Sofern Sie zu Unrecht Rückzahlungen leisten müssen, steht Ihnen Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu. Sie haben sich ja zuvor bereits mit anwaltlicher Hilfe gewehrt. Dazu würde ich Ihnen bei dem aktuell geschilderten Fall erneut zu raten.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Stotko