Frage von Joachim S. • 28.07.2021
Antwort von Thomas Silberhorn CSU • 10.08.2021
Individuelle Ausbildungswünsche zu erfüllen, für die kein dienstlicher Bedarf besteht, ist nicht Aufgabe der Bundeswehr.
Individuelle Ausbildungswünsche zu erfüllen, für die kein dienstlicher Bedarf besteht, ist nicht Aufgabe der Bundeswehr.