Frage von Joachim S. • 28.07.2021

Antwort von Thomas Silberhorn CSU • 10.08.2021
Individuelle Ausbildungswünsche zu erfüllen, für die kein dienstlicher Bedarf besteht, ist nicht Aufgabe der Bundeswehr.
Ralf Rödel
Individuelle Ausbildungswünsche zu erfüllen, für die kein dienstlicher Bedarf besteht, ist nicht Aufgabe der Bundeswehr.