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Thomas Silberhorn
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Frage von Jürgen F. •

Frage an Thomas Silberhorn von Jürgen F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

es ist mir unerklärlich, weshalb ein Arzt bei Privatpatienten den bis 2,3-fachen Satz (und bei entsprechender Begründung z.T. noch höher) gegenüber einem Pflichtversicherten bei gleicher Leistung abrechnen kann. Niemand konnte mir bisher hierauf eine Antwort geben. Vielleicht können Sie es.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Friedel

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Sehr geehrter Herr Friedel,

für gesetzliche und private Krankenversicherungen bestehen schlichtweg unterschiedliche Abrechnungsregelungen: Für gesetzlich Kassenversicherte haben die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung Obergrenzen ausgehandelt. Außerdem müssen sich Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen an gesetzlich definierte Budgets halten. Bei den Privatpatienten dagegen erfolgt die Berechnung des Honorars nach der Gebührenordnung für Ärzte, wonach die einzelnen Leistungen entsprechend dem Zeitaufwand, der Schwierigkeit und den Umständen der Behandlung mit einem Multiplikator zwischen 1,0 bis 3,5 kalkuliert werden. Zudem sind hier keine Mengenbegrenzungen vorgesehen.

Die Privatversicherten tragen übrigens nicht unwesentlich dazu bei, die Kosten für die Behandlung der gesetzlich Versicherten überschaubar zu halten. Eine Angleichung der Vergütungssätze zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, wie sie auch die Befürworter der Bürgerversicherung fordern, würde die gesetzlich Krankenversicherten mit zusätzlich etwa 3,2 Milliarden Euro oder 0,34 Beitragspunkten belasten. Denn nur durch eine Anhebung des gesetzlichen Beitragssatzes kann die Gesamtsumme, die niedergelassene Ärzte mit der Behandlung von gesetzlich und privat versicherten Patienten einnehmen, stabil bleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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