Frage an Thomas Silberhorn von Klaus G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
im Finanzbericht der BA ist zu entnehmen, dass aus den Überschüssen der Arbeitslosenversicherung 2,5 Milliarden Euro zur Finanzierung von Beamtenpensionen entnommen wurden. Dieses Geld müsste m.E. den Beitragszahlern zu Gute kommen und dürfte nicht für die Finanzierung von Beamtenpensionen missbraucht werden. Welche Maßnahmen haben Sie oder Ihre Partei unternommen, um diese Zweckentfremdung zu unterbinden.
Mit freundlichem Gruß
Gregorius
Sehr geehrter Herr Gregorius,
zum Jahresbeginn 2008 ist das Sondervermögen "Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit" eingerichtet worden, dem 2,5 Milliarden Euro aus der Rücklage der Bundesagentur für Arbeit (BA) als einmalige Zuweisung zugeführt wurden. Damit werden die ohnehin von der BA zu leistenden Versorgungsbezüge für ihre Beschäftigten nachhaltig abgesichert.
Bisher sind die Versorgungsausgaben der BA mit Beitragseinnahmen und Bundeszuschüssen finanziert worden. Bei sich abschwächender Konjunktur konnte es daher notwendig werden, den Beitragssatz oder den Bundeszuschuss anzuheben bzw. ein Darlehen des Bundes aufzunehmen, um die laufenden Versorgungsausgaben bestreiten zu können. Der Versorgungsfonds entkoppelt nun die Versorgungsausgaben der BA von der sonstigen Entwicklung ihres Haushalts und damit von konjunkturellen Schwankungen. Der Fonds bewirkt, dass Versorgungsausgaben nicht mehr auf künftige Beitragszahler abgewälzt werden, sondern die laufenden und künftigen Versorgungsansprüche durch ausreichend hohe Rückstellungen gedeckt sind.
Im Übrigen ist die günstige Finanzlage der BA sehr wohl zur Entlastung der Beitragszahler genutzt worden. So konnten die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von ursprünglich 6,5 auf nunmehr 2,8 Prozent mehr als halbiert werden. Arbeitnehmer wie Arbeitgeber werden dadurch um ca. 30 Milliarden Euro jährlich entlastet.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn