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Thomas Silberhorn
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Frage von Bernd F. •

Frage an Thomas Silberhorn von Bernd F. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

gerade lese ich auf SPIEGELonline, dass Sie FÜR den EU-Vertrag zu Lissabon gestimmt haben. Im Interview sagen Sie:

"Ja, allerdings habe ich es immer begrüßt, dass das Verfassungsgericht durch die Klagen Gelegenheit erhält, die verfassungsrechtlichen Grenzen zu konkretisieren."

Offensichtlich waren Sie sich verfassungsrechtlicher Bedenken bewusst. Warum haben Sie dann, unter diesen Umständen des Zweifels, nicht einfach DAGEGEN gestimmt? Das erinnert doch sehr an die "Bauchschmerz"-Entscheidungen einiger Ihrer Politikerkollegen bei verschiedenen Abstimmungen zu Bundesgesetzen, die Ihnen sicher geläufig sein wird.

Mich beschleicht mehr und mehr das Gefühl, dass Deutschland, und mit ihm sein Volk, um welchen Preis auch immer an die EU "verkauft" werden soll. Bitte räumen Sie meine Bedenken restlos aus!

Ich bitte Sie um eine SCHLÜSSIGE Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Fachinger

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Sehr geehrter Herr Fachinger,

dem Vertrag von Lissabon habe ich zugestimmt, weil er wichtige Neuerungen enthält, die aus meiner Sicht die kritikwürdigen Punkte überwiegen. Dazu zählt z.B. das Prinzip der doppelten Mehrheit bei Abstimmungen im Ministerrat, mit dem auch die Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten zum Tragen kommt.

Dazu steht nicht in Widerspruch, wenn ich es begrüße, dass dem Bundesverfassungsgericht Gelegenheit gegeben wurde, über die Vereinbarkeit dieses Vertrags mit dem Grundgesetz zu urteilen. Über diese Frage kann nach unserem Grundgesetz allein das Bundesverfassungsgericht und nicht der Bundestag entscheiden. Das Grundgesetz sieht auch nicht (mehr) vor, das Bundesverfassungsgericht vor der Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat zu befassen. Ein entsprechendes Gutachtenverfahren müsste nach meinem Dafürhalten wieder eingeführt werden.

Nach meiner Einschätzung wird das Bundesverfassungsgericht den Vertrag von Lissabon (genauer: das deutsche Zustimmungsgesetz dazu) im Ergebnis halten. Es wird aber möglicherweise die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages in EU-Angelegenheiten stärken, wofür ich seit Jahren eintrete. Einiges haben wir erreicht, etwa mit einem Begleitgesetz und einer Verfassungsänderung zum Vertrag von Lissabon, wie sie kein anderes Parlament in der ganzen EU verabschiedet haben. Ich wünsche mir gleichwohl mehr als im Bundestag mehrheitsfähig war. Die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bieten eine Gelegenheit dazu.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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