Frage an Thomas Silberhorn von Josef M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
ich habe soeben den Kaffee, den ich im Mund hatte, über meinen PC gesprüht. Und Sie sind schuld. Ich durfte nämlich Folgendes von Ihnen lesen:
"dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer eine Ungleichbehandlung darstellt, ist offenkundig und wird von mir nicht in Abrede gestellt. Ich bin nur der Auffassung, dass diese Ungleichbehandlung aufgrund der fehlenden tatsächlichen Gleichstellung der Frauen noch hinnehmbar ist."
Ist dieser Satz wirklich Ihr ernst? Das wäre, als sagte der BKA-Beamte während des Verhörs zu seinem Kollegen: "Da der Beschuldigte zuhause sowiso von seiner Frau geschlagen wird, halten wir die Folter in diesem Fall noch für hinnehmbar". Oder als sagte der Sachbearbeiter der Krankenkasse zum behinderten Patienten: "Da Behinderte im täglichen Leben sowiso schon diskriminiert werden, halte ich es für hinnehmbar, Ihnen den Rollstuhl zu verweigern".
Oder anders ausgedrückt versuchen Sie das eine Unrecht, für das Sie als in Regierungsverantwortung Stehender verantwortlich sind, mit einem anderem, nämlich der allgemeinen Lebenswirklichkeit, zu rechtfertigen, obwohl beide Dinge nichts miteinander zu tun haben. Daß eine Frau beispielsweise i.d.R. weniger verdient, hat nichts - aber auch gar nichts - mit der Wehrpflicht der Männer zu tun und rechtfertigt keine anderen Ungleichbehandlungen. Auch keine Gegensätzlichen!
Wenn Sie schon eine Ungerechtigkeit erkannt haben, finden Sie nicht auch, daß es dann notfalls gegen alle politischen Widerstände Ihre oberste Pflicht als Abgeordneter sein müßte, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um diese Diskriminierung abzustellen?
Finden Sie eine dermaßen unmoralische Äußerung so kurz vor den Wahlen in Bayern für hilfreich?
Sehr geehrter Herr Merkle,
es ist keineswegs so, dass jede Ungleichbehandlung auch Unrecht wäre. Immerhin ist die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer, die zweifellos eine Ungleichbehandlung gegenüber Frauen darstellt, im Grundgesetz verankert und auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden.
Zum Zusammenhang zwischen rechtlicher Gleichbehandlung und tatsächlicher Gleichstellung darf ich Sie auf meine Antworten auf die Fragen von Frau Corinna Müller vom 7. und 15. September 2008 hier auf http://www.abgeordnetenwatch.de hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn