Frage an Thomas Silberhorn von Kurt F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
Sie antworten Herrn Wolf auf seine Frage, ob es nicht sein könne, dass die Pflicht zur Abgabe des Fingerabdrucks (FA) für den Personalausweis später noch kommen werde, wie folgt:
"Nach dem Regierungsentwurf werden die Fingerabdrücke nur auf schriftlichen Antrag der Person, die die Ausstellung eines Personalausweises beantragt, gespeichert."
Damit haben Sie die Frage nicht beantwortet, denn es wurde nicht nach der Gegenwart gefragt, sondern, wie sich die Dinge Ihrer Meinung nach in der Zukunft entwickeln werden. Aus meiner Sicht spricht viel dafür, dass die Pflicht zur Abgabe der FA sich irgendwann aus der Lebenswirklichkeit ergeben wird und die Gesetzgebung sich dieser Realität letztendlich anpassen wird.
Da biometrische Merkmale eine immer größere Rolle spielen werden, werden Ausweispapiere mit entsprechenden Daten in Zukunft obligatorisch sein und diejenigen von vielen Lebensbereichen ausschließen, die keine entsprechend ausgestattete Ausweise besitzen.
Aber auch der Staat wird diejenigen ganz bewußt diskriminieren, die ihre FA nicht freiwillig abgegeben und die anderen Bürger ausdrücklich bevorzugen. Sicherheitsbehörden werden Bürgern, die sich weigern, ihre FA abzugeben besondere Aufmerksamkeit schenken, so wie bei Massengentests gerade diejenigen unter Verdacht geraten, die nicht "freiwillig" daran teilnehmen.
Ich darf mich unter diesen Aspekten der Frage des Herrn Wolf anschließen: Ebnet nicht schon allein, die bloße Möglichkeit, die FA im Personalausweis speichern zu können, den Weg zu einer Pflicht, sei sie nun gesetzlicher oder sozialer Natur?
mfg K. Felgendreher
Sehr geehrter Herr Felgendreher,
die Frage des Herrn Wolf habe ich sehr wohl beantwortet, indem ich die Auskunft gegeben habe, dass eine verpflichtende Speicherung von Fingerabdrücken für den elektronischen Personalausweis - anders als beim elektronischen Reisepass - nicht geplant ist. Ich halte sie auch nicht für erforderlich und gehe davon aus, dass der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung, wonach Fingerabdrücke einer Person nur freiwillig auf eigenen Antrag gespeichert werden dürfen, vom Bundestag so verabschiedet werden wird.
Für Ihre Befürchtung, dass sich eine Pflicht zur Speicherung der Fingerabdrücke "irgendwann aus der Lebenswirklichkeit" ergeben werde, gibt es keinen Anlass. Ein solcher Eingriff erforderte eine gesetzliche Grundlage, die im laufenden Gesetzgebungsverfahren aber gerade nicht vorgeschlagen ist. Eine bloß fakultative Speicherung ist keine obligatorische Speicherung und ebnet auch nicht den Weg dorthin.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn