Frage an Thomas Silberhorn von Reinhard Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ehrenwerter Herr MdB Silberhorn,
wie Sie in Ihrer sehr ausführlichen Antwort, vom 09.11.2007, völlig zu Recht, unter 2./3., erkannt haben, müssten die Vollzugsbehörden, in diesem Fall das Landratsamt Bamberg, Hinweisen zu Unregelmäßigkeiten Dritter aufgrund bestehender Gesetze nachkommen.
Warum jedoch hat dann das LRA Bamberg im Falle des in der BSE-Risikoanalyse http://home.hetnet.nl/~2mad.cow/2004/may04/risikobayern.pdf
erwähnten Vorgangs "Gefährlicher Kuhhandel", worüber das LRA Bamberg, als für mich zuständige Behörde, nahezu zeitgleich wie die damalige Verbraucherschutzministerin Frau Künast bzw. deren BMVEL, informiert wurde, nichts unternommen?
Halten Sie es weiterhin für richtig, dass Ihr Kreistagskollege Landrat Dr. Denzler seinem Veterinär einwandfreies Verhalten in der Sache des "Gefährlichen Kuhhandels" http://service.spiegel.de/digas/find?DID=28674691, in dessen Folge es um kriminelle Rinderummarkierungen, Urkundenfälschungen, Rinderschlachtungen ohne den gesetzlich vorgeschriebenen BSE-Test usw. geht, bescheinigt?
Wie beurteilen Sie aus juristischer Sicht, dass sich Landrat Dr. Denzler (der ebenfalls Jurist ist), widerspruchslos, Korruption sowie das Tolerieren und Fördern von Straftaten unterstellen lässt?
http://www.bio-angus.de/StA%207-06.doc
Hätte die Staatsanwaltschaft Bamberg nicht Ermittlungen, in welche Richtung auch immer, einleiten müssen?
MfG
R. Zwanziger
Sehr geehrter Herr Zwanziger,
auf Ihre vielfältigen Schreiben habe ich sehr ausführlich geantwortet. Ein "irreguläres Verhalten" des Landratsamtes Bamberg kann ich nirgends erkennen. Wenn Sie strafrechtlich relevantes Verhalten zu erkennen glauben, müssen Sie sich bitte an Polizei oder Staatsanwaltschaft wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn