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Thomas Silberhorn
CSU
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Frage von Reinhard Z. •

Frage an Thomas Silberhorn von Reinhard Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ehrenwerter Herr Silberhorn,

Sie erinnern sich sicher noch an den von uns initiierten BSE-Datenabgleich mit Tausenden von ohne BSE-Test geschlachteten Rindern. Wie Ihnen bekannt ist, war ich der im BR-Artikel erwähnte Viehhändler. http://www.br-online.de/umwelt-gesundheit/artikel/0401/08-bse-tests/index.xml

Als Dank des Freistaates Bayern dafür wurde ich u.a. im Bundestag, Anfang 2004, vorsätzlich, in der Bundestagsdrucksache 15/2443 verleumdet
http://dip.bundestag.de/btd/15/024/1502443.pdf

Fragen 38 und 39
Zitat:
"Nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist gegen den bayerischen Viehhändler, der die Hinweise auf Unregelmäßigkeiten übermittelt hatte ..."
um vom Versagen der damaligen GRÜNEN-Verbraucherschutzbehörden abzulenken indem man mich als unglaubwürdig diffamiert.

Die damalige Veterinärassistentin hat der Freistaat Bayern, entgegen den EU-Bestimmungen zu Hartz IV geschickt.

Einen aktuellen Artikel finden Sie aus der Schweinfurter Mainpost unter: http://www.bio-angus.de/ Deshalb hätte ich nun folgende Fragen an Sie:

1. Ist es innerhalb der CSU üblich, dass ein langjähriges CSU- und
(JU-Gründungs-) Mitglied, wie ich es aufgrund fast 30-jähriger
Parteizugehörigkeit zum damaligen Zeitpunkt war vorsätzlich zum Nutzen des politischen Gegners, in Form der GRÜNEN, öffentlich im Dt. Bundestag verleumdet werde?

2. Ist es weiterhin im (noch) CSU-regierten Bayern üblich, dass Informanten durch die zuständigen Behörden kriminalisiert, schikaniert und sanktioniert werden, nur weil sie ihre Bürgerpflicht getan haben und auf jahrelange Misstände hinweisen, die die Gesundheit von uns allen aufs Höchste gefährden?
Siehe hierzu auch die, von mir, an Herrn Minister Seehofer gestellten Fragen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/horst_seehofer-650-5752.html

3. Wie beurteilen Sie aus Verbraucherschutzgründen das Vorgehen des für mich zuständigen Veterinäramtes Bamberg?

Mit freundlichen Grüssen
R. Zwanziger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zwanziger,

für Ihre Anfrage vielen Dank. Auch Ihre fast täglichen Emails an mein Bundestagsbüro habe ich erhalten und darf Sie hier gleich mit beantworten.

Zu 1.: Im Deutschen Bundestag ist von Ihnen bislang nicht ausdrücklich die Rede gewesen, so dass Sie auch nicht verleumdet worden sein können. In der von Ihnen zitierten Bundestagsdrucksache 15/2443 führt der Parlamentarische Staatssekretär Matthias Berninger (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) aus dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft - damals unter der Leitung von Renate Künast (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) - in Beantwortung einer schriftlichen Frage des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann (FDP) aus, dass nach Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz "gegen den bayerischen Viehhändler, der die Hinweise auf Unregelmäßigkeiten übermittelt hatte, im Juli 2003 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unterlassener Datenbankmeldungen und Betriebs eines Viehhandels ohne Genehmigung eingeleitet worden" sei. Weiter heißt es, dass "ihm zudem der elektronische Zugang zu Datenbankmeldungen gesperrt worden" sei. Um welchen Viehhändler es sich dabei handelt, ist daraus in keiner Weise ersichtlich. Dass Sie im Wege Ihrer Anfrage der Öffentlichkeit mitteilen, dass Sie der fragliche Viehhändler sind, nehme ich mit Interesse zur Kenntnis.

Zu 2.: Der Antwort auf dieselbe parlamentarische Anfrage können Sie entnehmen, dass die zuständigen Behörden Ihren Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten nachgegangen sind. So hat der Leiter des Koordinierungsausschusses der Länder für die Rinderdatenbank in München mitgeteilt, dass "die Möglichkeit zur Online-Bestellung von Ersatzohrmarken/-rinderpässen deutlich verschärft" worden sei, nachdem bei einigen Betrieben ein erhöhter Prozentsatz an Nachbestellungen verzeichnet worden sei. Dieser Umstand solle zudem in Abstimmung mit den Ländern als Risikofaktor in die Vor-Ort-Kontrolle Rinder haltender Betriebe einfließen. Schließlich hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Problematik in einer Sitzung der Tierseuchenreferenten der Länder thematisiert und die Länderministerien gebeten, bei den Bezugsmöglichkeiten für Ohrmarken und Rinderpässe sowie
bei der Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen Rinder haltender Betriebe strenge Maßstäbe anzulegen und auch etwaigen Datenmissbrauch aufzuklären und zu ahnden.

Zu 2./3.: Zu den gegen Sie offenbar eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren kann ich leider nichts beitragen. Der Vollzug der Vorschriften über die Rinderhaltung ist Sache der zuständigen Behörden, hier insbesondere des Veterinäramtes Bamberg. Die Vorschriften zur Kennzeichnung von Rindern und zur Meldung von Bestandsveränderungen an die HI-Tierdatenbank zu beachten, liegt in Ihrer Verantwortung als Viehhändler, der nachzukommen ich Ihnen unterstellen will. Anderes könnten die Vollzugsbehörden auch nicht mit Hinweis auf Unregelmäßigkeiten Dritter hinnehmen

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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