Frage an Thomas Silberhorn von Stefan N. bezüglich Verkehr
Guten Tag Herr Silberhorn,
ich habe eine Frage an Sie, welche mich als Bewohner von Forchheim und Pendler nach Nürnberg fast täglich bewegt:
„Welche Baumaßnahmen sind in naher Zukunft geplant um die steigende Verkehrsbelastung (vor allem Lärmbelastungen) nach dem Ausbau des Abschnitts Lichtenfeld - Bamberg (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 16) durch die A 73 in Forchheim zu verringern?“
Die Bauarbeiten auf der A73 / Erlangen waren und sind für die Pendler aus Forchheim die letzten Jahre fast täglich sichtbar. Was wurde bisher für einen Lärm- und Emissionsschutz auf der A73 im Mittelfranken unternommen? Generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von Baiersdorf nach Nürnberg, Ausbau der 3ten Standspur und ein „Flüster-Asphalt“ im Stadtbereich von Erlangen. Es kommt zwar immer noch zu morgendlichen Stauungen – diese werden aber durch die temporäre 3te Fahrspur eingedämmt.
Anfang 2008 wird der Abschnitt Lichtenfeld – Bamberg (bisher B173) zu einem Teil der A 73. Die Gesamtlänge wächst von 106km auf 180km, der Verkehr – besonders durch Transporte durch LKW Nord/Süd und Ost/West – wird stark zunehmen.
Es kommt also viel auf den „Frankenschnellweg“ zu...
Und was wurde in diesem Zeitraum in Bereich Forchheim / Oberfranken auf der A 73 unternommen? Nichts was wir als Bewohner und Bürger bemerkt haben – keine Lärmdämmung, kein Ausbau und keine Verbesserung des Straßenbelags.
Gibt es hierzu in Forchheim / Oberfranken konkrete Pläne?
Warum wird in Erlangen mehr Wert auf die Lärmprävention gelegt als in Forchheim?
Wie soll die neue Verkehrssituation ab 2008 gestemmt werden?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Sehr geehrter Herr Neubauer,
um der steigenden Staubelastung auf der A 73 zu begegnen, hat der Bund zunächst 3,42 Mio. Euro für die Freigabe des Seitenstreifens zwischen den Anschlusstellen Baiersdorf-Nord und Erlangen-Nord bereit gestellt. Zudem wurden 6,136 Mio. Euro in die Netzbeeinflussung und dynamische Zielführung im Raum Nürnberg investiert, mit der auch die A 73 ausgestattet wurde. Der damalige Präsident der Autobahndirektion Nordbayern hat mir im Oktober 2003 in Aussicht gestellt, diese Anlagen bei Bedarf bis Forchheim-Süd zu erweitern, wenn die Verkehrsentwicklung dies erfordert. Zunächst einmal bleibt hier jedoch abzuwarten, inwieweit die gerade errichteten Anlagen zur Entzerrung des Verkehrs beitragen.
Hinsichtlich des Lärmschutzes übertrifft die tatsächliche Verkehrsentwicklung bei weitem die Prognosen, die den Planfeststellungsbeschlüssen zur Errichtung der bestehenden Lärmschutzwälle und -wände zu Grunde lagen. Nach bisheriger Rechtslage hatten jedoch nur 49 Anwesen einen Anspruch auf passiven Lärmschutz, also auf den Einbau von Schallschutzfenstern. Seit meiner Wahl in den Deutschen Bundestag 2002 habe ich mich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass entlang der A 73 (1) aktiver Lärmschutz (2) für ganz Forchheim realisiert wird. Auf meine Initiative hin hat die Autobahndirektion Nordbayern nach unserem Gespräch am 1. Oktober 2003 konkrete Pläne dafür ausgearbeitet. Auf der Grundlage einer neuen lärmtechnischen Untersuchung konnten im Juli 2004 verschiedene Varianten zur Ergänzung des Lärmschutzes von Forchheim-Nord bis Forchheim-Süd vorgestellt werden. Die Stadt Forchheim müsste dafür jedoch einen Kostenanteil in Höhe von 7,628 Mio. Euro übernehmen.
Zwischenzeitlich hat sich die Rechtslage durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2007 grundlegend geändert. Anders als bisher setzt ein Anspruch auf nachträglichen Lärmschutz eine "fehlgeschlagene Prognose" - die in Forchheim nicht vorliegt, was zu erläutern hier zu weit führen würde - nicht mehr voraus. Vielmehr liegen "nicht voraussehbare nachteilige Wirkungen" eines Straßenneubauvorhabens schon dann vor, wenn es zu einer erheblichen Steigerung der Beeinträchtigung durch Immissionen gegenüber dem methodisch korrekt prognostizierten Zustand kommt. Dies ist in Forchheim der Fall. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass für die Beeinträchtigung durch Lärm nicht das Prognosejahr 1990 mit einer Verkehrsbelastung von täglich 27.000 Pkw heranzuziehen ist, sondern die aktuelle Verkehrsbelastung von 45.000 Pkw am Tag.
Die Autobahndirektion Nordbayern nimmt seither erneute Lärmmessungen vor, die noch nicht ganz abgeschlossen sind. Erste Zwischenergebnisse konnte ich bei meinem erst kürzlich geführten Gespräch bei der Autobahndirektion Nordbayern am 27. Februar 2008 erfahren. Danach zeichnet sich ab, dass jedenfalls für über 100 Anwesen ein Anspruch auf passiven Lärmschutz besteht. Darüber hinaus ist absehbar, dass auch der aktive Lärmschutz verbessert werden muss, um alle Tageswerte und möglichst viele Nachtwerte der zulässigen Lärmpegel zu erreichen. Insbesondere dort, wo die Bebauung in Forchheim sehr eng an die A 73 heranreicht, werden jedoch Lärmschutzwälle und -wände möglicherweise aus städtebaulichen Gründen nicht in der erforderlichen Höhe gebaut werden können. Deshalb könnte die - im Unterhalt sehr viel teurere - Verwendung offenporigen Asphalts durchaus eine wirtschaftliche Variante darstellen. Die Autobahndirektion Nordbayern hat mir jedenfalls zugesagt, den Einsatz von "Flüsterasphalt", mit dem eine Minderung des Lärmpegels von 4 bis 5 dbA erreicht werden kann, ernsthaft zu prüfen.
Sobald die Lärmmessungen und Variantenuntersuchungen abgeschlossen sind, wird sich die Autobahndirektion Nordbayern mit der Stadt Forchheim abstimmen. Soweit der Bund verpflichtet ist, den passiven und aktiven Lärmschutz zu ergänzen, wird er auch die Kosten tragen. Weitergehende Maßnahmen, um Lärmschutz in ganz Forchheim zu erreichen, müssten weiterhin von der Stadt Forchheim finanziert werden. Im Ergebnis wird sich die Situation für die Stadt Forchheim jedoch substantiell verbessern. Die Autobahndirektion Nordbayern will einen Vorentwurf für die neuen Lärmschutzmaßnahmen im vierten Quartal dieses Jahres vorstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn