Frage an Thomas Silberhorn von Jürgen F. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Silberhorn, im Internet habe ich nachstehendes gelesen:
"Supermärkte im Pestizid-Vergleich:
Obst und Gemüse bei Rewe, Edeka und Kaiser´s Tengelmann ist am stärksten mit giftigen Pestiziden belastet. Dort wurden die gesetzlichen Grenzwerte drei- bis fünfmal häufiger überschritten als bei den anderen Supermarktketten. Dies zeigt die aktuelle Supermarkt-Rangliste von Greenpeace. Hierfür wurden im Herbst vergangenen Jahres 576 Proben Obst und Gemüse aus deutschen und österreichischen Supermärkten im Labor auf Pestizide untersucht. Getestet wurden Äpfel, Trauben, Pfirsiche und Nektarinen, Mango und Papaya, Tomaten, Paprika, Kopfsalat und Rucola aus konventionellem Anbau. Diese kamen sowohl aus Deutschland als auch Südeuropa. Insgesamt wurde ein Viertel der untersuchten Proben auf Grund des Spritzmittelanteils als "nicht empfehlenswert" eingestuft. "
Meine Frage lautet, weshalb Greenpeace solche Untersuchungen vornehmen muss und nicht das Verbraucherschutzministerium, das eigentlich dafür da ist? Wer überwacht die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte und wie wird Sorge dafür getragen, dass diese Grenzwerte möglichst nicht überschritten werden?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Friedel
Sehr geehrter Herr Friedel,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich leider mit großer Verzögerung, dafür aber einigermaßen ausführlich beantworten will.
Die von Ihnen erwähnte Untersuchung von Greenpeace ist sicher geeignet, das Augenmerk verstärkt auf das wichtige Thema der Lebensmittelsicherheit zu lenken. Die dabei angewandten Methoden entsprechen jedoch nach Umfang und Kriterien der Untersuchung nicht den Verfahren der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Diese ist Aufgabe der Bundesländer. In Bayern sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig, die dafür ca. 380 Beamte beschäftigen.
Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert regelmäßig die Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden. Dazu zählen z.B. auch der Lebensmittelgroß- und -einzelhandel, Importeure und Wochenmärkte. Die Lebensmittelüberwachung geht dabei nach einem Probenplan vor, der vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erstellt wird, um zu gewährleisten, dass die Kontrollen regelmäßig stattfinden und die gesamte Produktpalette abdecken. Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach der Höhe eines möglichen Risikos. Deshalb unterliegen leicht verderbliche Lebensmittel wie offen angebotenes Obst und Gemüse einer besonders intensiven Überwachung. Die Lebensmittelkontrolleure nehmen vor Ort Proben, die sie an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weiterleiten. Dort werden die Lebensmittel nach einem vorgegebenen Verfahren untersucht, um standardisierte und "gerichtsfeste" Daten zu erlangen. Die gewonnenen Untersuchungsergebnisse werden in Gutachten festgehalten, auf deren Grundlage die Kreisverwaltungsbehörden die gebotenen Maßnahmen treffen können, die von Verkehrsverboten über die Information der Öffentlichkeit bis zur Verhängung von Bußgeldern oder der Abgabe an die Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens reichen.
Eine zweite Säule der Lebensmittelüberwachung stellt die Eigenkontrolle der Wirtschaft dar. Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, sind u.a. dazu verpflichtet, die Qualität der verwendeten Inhaltsstoffe zu prüfen und Buch darüber zu führen, von wem sie Zutaten bzw. Lebensmittel gekauft haben. Damit soll, wenn von einem Lebensmittel ein Risiko ausgeht, innerhalb kurzer Zeit nachvollzogen werden können, an welcher Stelle im Produktionsprozess es entstanden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn