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Thomas Silberhorn
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Frage von Jürgen F. •

Frage an Thomas Silberhorn von Jürgen F. bezüglich Gesundheit

Was tut sich in Sachen Rauchverbot, insbesondere in Gastwirtschaften? Wieso kann die Bundesregierung kein Gesetz über Rauchverbot erlassen und hat nach ihrem kläglichen Versuch die Zuständigkeit an die Länder verwiesen? Es kann doch wohl nicht sein, dass eine Minderheit von Rauchern den Nichtrauchern zumutet, ihre Gesundheit gefährdenden Rauchschwaden einzuatmen. Und wenn sich schon die Bundesregierung nicht dazu in der Lage sieht, hier Abhilfe zu schaffen, kann man da nicht intensiv mit den Ländern kommunizieren? Weshalb ist es bei uns so schwerfällig gegenüber anderen europäischen Ländern gerade in diesem Punkt? Ist die Lobby der Zigarettenhersteller wichtiger als die Volksgesundheit?

Außerdem möchte ich noch gerne wissen, weshalb Risikosportarten und vorsätzliche Gesundheitsgefährdung nicht privat versichert werden? Ich denke, die Solidargemeinschaft ist dafür nicht da.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Friedel,

der Bundestag hat im Mai ein Rauchverbot beschlossen, das am 1. September 2007 in Kraft getreten ist und für alle Einrichtungen des Bundes, Verfassungsorgane des Bundes, öffentliche Verkehrsmittel, Taxis und Bahnhöfe gilt. Die Zuständigkeit für den Nichtraucherschutz liegt allerdings nicht in vollem Umfang beim Bund. Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes sind vielmehr die Länder für die Gaststätten, Kindertagesstätten und Kindergärten, Schulen und Hochschulen, Krankenhäuser usw. zuständig. Die Bundesregierung hat deshalb die Bundesländer aufgefordert, in ihrem Zuständigkeitsbereich eigene Regelungen zu treffen. In Bayern hat sich die CSU-Landtagsfraktion vor kurzem auf ein umfassendes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gasthäusern verständigt, das zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll.

Ihr Anliegen, Verletzungen bei Risikosportarten aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen, findet im Grundsatz meine Unterstützung. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Sport immer risikobehaftet, zur Förderung der Gesundheit aber gerade erwünscht ist. Auch führt ein Ausschluss von Leistungen immer zu Abgrenzungsschwierigkeiten und Wertungswidersprüchen. Praktikabel wäre es daher m.E. nur, genau bestimmte Risikosportarten nicht mehr der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern der privaten Unfallversicherung jedes Einzelnen zu überantworten. Im Rahmen der letzten Gesundheitsreform war das jedoch nicht durchsetzbar. Die Bundesgesundheitsministerin lehnte entsprechende Vorschläge u.a. mit dem Argument ab, dass Risikosportarten finanziell kaum ins Gewicht fielen.

Was vorsätzliche Gesundheitsgefährdung angeht, so wurde mit der am 1. April 2007 in Kraft getretenen Gesundheitsreform erstmals das Verursacherprinzip eingeführt. Danach "kann" sich die Krankenkasse an den Kosten einer Krankheit beteiligen, die sich der Versicherte vorsätzlich zugezogen hat; sie muss es also nicht. Zudem muss die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten einer Krankheit beteiligen, die sich Versicherte in Folge einer medizinisch nicht indizierten Maßnahme wie zum Beispiel Schönheitsoperationen, Tätowierungen oder Piercings zuziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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