Frage an Thomas Silberhorn von Reinhold A.
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
in Sachen Ihrer Stimme gegen das Fracking-Verbot darf ich höflichst Ihre Argumente hiermit anfordern, da mir Ihre Entscheidung um es gelinde auszudrücken, bar jeglicher Vernunft erscheint.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Arneth
Sehr geehrter Herr Arenth,
vielen Dank viel Ihre Nacht vom 29. April 2016.
Für mich genießt der Schutz der Umwelt, des Trinkwassers und der Gesundheit der deutschen Bevölkerung beim Fracking Priorität vor allen anderen Interessen. Ein vollständiges Verbot der Fracking-Technologie halte ich mit dem Verweis auf das Gebot der Verhältnismäßigkeit verfassungsrechtlich nicht für durchsetzbar. Mit dem am 24. Juni 2016 im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzespaket wurden folgende Grundsätze festgeschrieben:
• Unkonventionelles Fracking wird in Deutschland unbefristet verboten.
• Bei dem seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wird der Rechtsrahmen erheblich verschärft. In vielen Gebieten ist Fracking künftig vollständig ausgeschlossen.
• Umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten dürfen nicht zum Einsatz kommen.
• Für jede Form von Fracking wird künftig eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt.
• Das Bergschadensrecht wurde verschärft. So wird die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt.
Nach intensiven und langwierigen Verhandlungen wurden die vom Bundesumwelt- und vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwürfe noch einmal deutlich verschärft. Die jetzt beschlossenen Regelungen sichern Umwelt- und Gesundheitsschutz gleichermaßen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn, MdB