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Thomas Silberhorn
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Frage von Reinhard P. •

Frage an Thomas Silberhorn von Reinhard P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

zur Zeit wird das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Entwurf März 2012, Vorlage November 2012) beraten. Als Mitglied im Rechtsausschuss und Obmann der CDU/CDU sind Sie sicherlich damit vertraut.

In diesem Gesetz sollen auch die Honorare von Dolmetscher(innen) und Übersetzer neu festgesetzt werden (Artikel 7, hier Seite 164). Ich gehöre dem Dolmetscher-Treffen an, die vorgesehen Sätze machen uns große Sorgen:
• Für Übersetzer galt seit 1994 ein Zeilenhonorar von (umgerechnet) 1,10 Euro bei einfachen Texten, 3,30 Euro für mittelschwere und 4,73 Euro für sehr schwere Texte. 2004 wurde das Honorar für einfach Texte auf 1,25 Euro erhöht, für schwere Texte auf 1,85 Euro bzw. 4 Euro gesenkt. Jetzt soll erneut nur das Honorar für einfache Texte leicht auf 1,30 Euro erhöht werden. Für schwere Texte soll es auf 1,56 Euro gesenkt werden – also auf die Hälfte bzw. ein Drittel der Sätze von 1994!
• Dolmetscher bekamen seit 1994 je nach Sprache und Tageszeit Honorare von 25 bis 78 Euro pro Stunde. 2004 wurden diese Honorare auf einheitlich 55 Euro festgelegt, für viele eine Kürzung. Jetzt ist geplant, das Honorar auf 70 bis 75 Euro zu erhöhen und damit nur fast den Höchst von 1994 (damals bis 78 Euro pro Stunde) wieder zu erreichen.

Dolmetscher und Übersetzer, die für Polizei und Gericht arbeiten, können kaum davon leben. Alle, die aufgrund ihrer Qualifikation die Möglichkeit haben, müssen Aufträge in der Wirtschaft suchen. Wie wollen Sie die Qualität des Dolmetschen und der Übersetzungen in der Justiz sichern, wenn die Bezahlung über 20 Jahre so verschlechtert wird?

Viele Behörden üben auf Dolmetscher Druck aus, eine niedrigere Bezahlung zu akzeptieren. Was halten Sie von dem Vorschlag, zur Qualitätssicherung der Sprachmittlung im JVEG zu verankern, dass die dort ermöglichten „Vereinbarungen“ über eine schlechtere Bezahlung auf Dolmetscher und Übersetzer nicht angewendet werden dürfen?

Mit freundliche Grüßen
Reinhard Pohl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Pohl,

in der Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir am 21. November 2012 in einer gesonderten Veranstaltung ausführlich über das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beraten. Gegenstand der Beratungen waren unter anderem die Stellungnahmen der Dolmetscher und Übersetzer. In Bezug auf deren Vergütungssätze haben wir eine nochmalige Überprüfung der Vorschläge durch das Bundesjustizministerium und die Bundesländer eingefordert.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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