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Thomas Silberhorn
CSU
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Frage von Carsten E. •

Frage an Thomas Silberhorn von Carsten E. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

ich habe einige naive Fragen eines kleinen Arbeitnehmers(Netto 1500.-€) in Bezug auf den Euro/ die EU:
- Warum muss ich bis 67 (hoffentlich wird das nicht nochmal hochgesetzt) arbeiten und Arbeitnehmer in Ländern, die wirtschaftlich schlechter dastehen(z.B. Frankreich) dürfen früher in Rente gehen? Warum sollten andere Länder auch nur 1 cent erhalten, bevor das Renteneintrittsalter nicht nivelliert ist?
- Es gibt nach meiner Auffassung nicht unsozialeres als der nachfolgenden Generation, riesige Schuldenberge zu hinterlassen. Privat würde das kein Mensch tun. Warum sollte ich noch Kinder in die Welt setzten?
- Warum wird ewig über die 1,7 Milliarden Betreuungsgeld diskutiert, wenn für ausländische Schuldnerstaaten bzw. Banken hundertfache Beträge zur Verfügung stehen?
-Hat sich der Wohlstand für den AN in Deutschland seit der Einführung des Euro verbessert? Wessen Wohlstand hat sich verbessert? Wer braucht den Euro wirklich?
- Warum sollte ich noch an europäische Verträge glauben, die sowieso nicht eingehalten werden und nicht das Papier Wert sind, auf dem sie stehen?
Wenn Sie mir diese Fragen schlüssig beantworten können, werden Sie bei der nächsten Wahl meine Stimme erhalten und ich werde in meinem Umfeld für Sie werben.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Eller

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Eller,

die Verschuldung der öffentlichen Haushalte ist nicht nur ein Phänomen der Eurozone, sondern betrifft alle westlichen Industriestaaten. In Europa sind wir insofern stärker betroffen, als unsere Bevölkerungszahlen kontinuierlich sinken. Immer kleineren nachfolgenden Generationen können aber nicht immer höhere Schuldenlasten aufgebürdet werden, ohne die Stabilität der Währungsordnung zu gefährden.

Damit die überschuldeten Euro-Staaten ihre Kreditwürdigkeit wiedergewinnen können, führt an einer Konsolidierung der nationalen Haushalte kein Weg vorbei. Deutschland sollte unter Beweis stellen, dass und wie das funktioniert, indem wir die Vorgaben der nationalen wie der europäischen Schuldenbremse einhalten. Außerdem sind strukturelle Reformen in Wirtschaft und Verwaltung unabdingbar, um die Wettbewerbsfähigkeit hoch verschuldeter Staaten zu steigern und nachhaltiges Wachstum zu generieren.

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass Finanzhilfen nur befristet und nur unter strikten Konditionen gewährt werden dürfen, wenn das als ultima ratio notwendig ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets als Ganzes zu wahren. Wo Finanzhilfen gewährt werden, drängt sich der Vergleich zwischen Empfänger- und Geberländern auf. Dass in Empfängerländern oft großzügigere Sozialleistungen als in Geberländern gewährt werden, macht den Reformbedarf und das Einsparpotenzial deutlich. Es kann in der Tat nicht angehen, dass die Geberländer Leistungen in den Empfängerländern finanzieren, die sie ihren eigenen Bevölkerungen selbst nicht gewähren.

Auch aus diesem Grund dürfen die Schulden von Staaten und Banken nicht vergemeinschaftet werden. Der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit der EU-Mitgliedstaaten muss gewahrt bleiben. Finanzhilfen müssen daher begrenzt werden, wenn vereinbarte Sanierungsziele nicht erreicht werden. Dazu gehört die Option, einem überschuldeten Mitgliedstaat das Ausscheiden aus der Eurozone zu ermöglichen, wenn er auf absehbare Zeit innerhalb der Eurozone den Marktkräften nicht standhalten und seine Wettbewerbsfähigkeit nicht wiedergewinnen kann.

Finanzhilfen verschaffen nur einen kurzfristigen Zeitgewinn. Langfristig muss eine gemeinsame Stabilitätskultur entstehen, nur dann hat die Eurozone noch eine Chance. Das setzt voraus, dass die Bonität der Geberländer nicht gefährdet wird und geschlossene Verträge eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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