Frage an Thomas Silberhorn von Lars S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
bitte beantworten Sie mir doch folgende Fragen:
Wie kann es sein, dass in unserem Land jedes Bundesland die geringe Menge (Menge, aber der i.d.R. kein Strafverfahren gegen den Cannabiskonsumenten eingeleitet wird) anders definiert ?
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Menge_%28Bet%C3%A4ubungsmittelrecht%29
Sehen Sie hier keinen Konflikt mit unserem Rechtsstaat (z.B. Gleichheit vor dem Gesetz)?
Wie kann ich mich in solch einer Situation noch gleich vor dem Gesetz mit einem Berliner oder Hamburger Bürger fühlen ?
Wie ist allgemein Ihre persönliche Einstellung (nicht die restriktive Ihrer Partei) zum Umgang unseres Staates mit dem Thema Cannabiskonsum ?
Wie viel Geld gibt die BRD jährlich für den restriktiven Umgang mit Cannabis aus ?
Warum kann man in Berlin auf der Straße Cannabis kaufen, obwohl die Droge illegal ist ?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Lars Schiller
Sehr geehrter Herr Schiller,
bei Straftaten mit einer geringen Menge an Drogen kann nach § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes unter Umständen von Strafverfolgung abgesehen werden. Vor diesem Gesetz sind alle gleich. Was jedoch eine geringe Menge ist, ist gesetzlich nicht konkretisiert und bleibt daher dem Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesjustizbehörden überlassen.
Persönlich halte ich das Verbot von Cannabis für richtig und lehne eine Legalisierung ab.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn