Frage an Thomas Silberhorn von Michael B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Silberhorn,
ich habe gehört die Bundesregierung plane den Versandhandel mit Medikamenten einzuschränken. Ich selbst bin chronisch krank und spare zur Zeit dank Internethandel jährlich rund 60 Euro an Rezept-gebühren.
Wie steht die Bundesregierung zu diesem Thema und muss ich künftig damit rechnen wieder die vollen Rezept-gebühren zu zahlen?
Mit freundlichen Grüßen aus Neunkirchen am Brand
Brill
Sehr geehrter Herr Brill,
eine Einschränkung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist nicht geplant. Der Versandhandel in der Ihnen bekannten Form des Direktversandes an den Endverbraucher über Internet-Apotheken wird weiterhin möglich sein.
Jedoch wollen CDU/CSU und FDP die Abgabe von Arzneimitteln in sog. "Pick-up-Stellen" wie etwa in Drogerien, in Tankstellen oder gar in Blumenläden verbieten. Seit der Ermöglichung des Versandhandels im Jahr 2004 können Drogerien und andere Geschäfte als sog. "Rezeptsammelstellen" Medikamente bei Versandapotheken bestellen und sie an Abholstationen an ihre Kunden abgeben. Das ist nicht nur umständlich für den Kunden, der die Rezeptsammelstelle zweimal aufsuchen muss: ein erstes Mal, um sein Rezept abzugeben, und ein zweites Mal, um das Medikament abzuholen. Diese Versandform bedeutet auch eine nicht vertretbare Ungleichbehandlung der Präsenzapotheken, die - zu recht - an strenge Anforderungen der Apothekenbetriebsordnung gebunden sind. Dieser Fehlentwicklung im Versandhandel werden wir in dieser Legislaturperiode entgegensteuern.
Die Vorteile des klassischen Versandhandels wie Kostenersparnis und ein schneller Zustellservice, von denen gerade chronisch Kranke wie Sie profitieren, bleiben bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn, MdB