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Thomas Silberhorn
CSU
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Frage von P. K. •

Frage an Thomas Silberhorn von P. K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

mein Mann und ich sind beide Pendler - in entgegengesetzte Richtungen, er 55 km nach Würzburg einfach, ich 64 km nach Nürnberg einfach. Zudem ist mein Mann Schichtarbeiter.

Wie sollen wir uns im Falle eines Regierungswechsels noch ernähren?

Wir würden finanziell wesentlich besser dastehen wenn ich arbeitslos wäre und wir in Würzburg wohnen würden. Darf so etwas sein?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Kirchner,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. September 2005, die ich gerne beantworte.

Die von der Union geplanten Änderungen im Steuerrecht müssen als Ganzes gesehen werden. Unser zentrales Problem ist doch, dass viele Steuerprivilegien unser jetziges Steuersystem nicht nur unüberschaubar, sondern vor allem ungerecht machen, da hiervon überwiegend die Steuergestalter profitieren, nicht aber die Inhaber kleinerer Einkommen. Diese gilt es zu entlasten. Unser Ziel sind niedrigere Steuern und weniger Ausnahmen. Wir werden daher bei der Lohn- und Einkommensteuer zum 1. Januar 2007 den Eingangssteuersatz auf 12 % und den Spitzensteuersatz auf 39 % senken sowie einen steuerlichen Grundfreibetrag in Höhe von 8.000 Euro pro Person einführen. Allein durch diesen Grundfreibetrag werden insbesondere viele Familien mit kleineren Einkommen aus der Steuerabgabenlast herausfallen.

Im Gegenzug sollen in gleichem Umfang eine Vielzahl von Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen und Ausnahmetatbeständen gestrichen oder eingeschränkt werden. Die Pendlerpauschale wollen wir dabei nicht abschaffen, sondern lediglich auf 50 Entfernungskilometer und auf 25 Cent je Kilometer begrenzen. Davon sind Familien-Heimfahrten, etwa am Wochenende, ausgenommen; sie sind weiter voll absetzbar. Bei den Zuschlägen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit wollen wir die Steuervergünstigungen schrittweise innerhalb von 6 Jahren abbauen. Das heißt: Die Tarifpartner haben genügend Zeit, sich darauf einzustellen. Damit besteht auch die Möglichkeit, einen entsprechenden Ausgleich für die Arbeitnehmer durch Erhöhung der Zuschläge zu vereinbaren. Die Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge werden also nicht abgeschafft. Sie werden lediglich, so wie alle anderen Lohnbestandteile auch, besteuert.

Ich bin überzeugt, dass wir hierdurch ein modernes Steuerrecht erzielen werden, das einfach, verständlich und international konkurrenzfähig, allem voran aber gerechter sein wird. Kleinere Einkommen werden besser gestellt, die Reduzierung der Ausnahmetatbestände wird kompensiert durch einen niedrigeren Eingangssteuersatz sowie höhere Grundfreibeträge.

Ich weiß, dass der Bereich Steuern äußerst kompliziert ist und die Änderungspläne oft verkürzt dargestellt werden, um Ängste zu schüren. Ich hoffe, dass ich Ihnen Ihre Sorge durch meine Erläuterungen zumindest etwas nehmen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Silberhorn, MdB

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