Frage an Thomas Silberhorn von Stefan B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Silberhorn.
Mit Erschrecken habe ich gerade erfahren, dass die Bundesregierung die Frequenzen für drahtlose Signalübertragungsgeräte (Funkmikrofone) an Privatanbieter von Mobilfunktelefonen versteigern möchte. Dies bedeutet, dass unsere Investition von rund 1500€ an der Albert-Schweitzer-Schule in Schweinfurt in den Sand gesetzt wird. Ebenso besitze ich Privat solche Geräte im Wert von ca. 1000€.
Diese sind dann nicht mehr nutzbar (die Geräte sind auch nicht auf andere Frequenzen einstellbar), was einer Zwangsenteignung bzw. Verschrottung der Geräte nahe kommt.
Rund 700.000 solcher Geräte sind zur Zeit in der Bundesrepublik im Einsatz.
Ich bitte sie daher, gegen diese reinen wirtschaftlichen Interessen einer Telefonlobby zu stimmen.
Hundertausende von Privatpersonen, die teures Geld investiert haben, werden hier einfach übergangen.
Mit freundlichem Gruß,
Stefan Bretscher, Schweinfurt
Sehr geehrter Herr Bretscher,
die von Ihnen angesprochenen Vorgänge basieren auf der Änderung der Verordnung über die Zuweisung von Funkfrequenzbereichen an Funkdienste, die die Bundesregierung am 4. März 2009 verabschiedet hat. Damit wird unter anderem der Frequenzbereich 790-862 MHz dem Mobilfunkdienst auf primärer Basis zugewiesen. Ziel der Vergabe ist es, mobile Breitbandanschlüsse vorrangig in ländlichen Gebieten bereitzustellen.
Die UHF-Frequenzteilbereiche 790-814 MHz sowie 838-862 MHz, die die Bundesnetzagentur im Dezember 2005 zur Nutzung für die Allgemeinheit zugeteilt hat, werden auch für Anwendungen der drahtlosen Produktionstechnik mitgenutzt. Bis zum Ablauf der Frist dieser Allgemeinzuteilung am 31. Dezember 2015 werden diese Frequenzen auch weiterhin für drahtlose Mikrofontechnik genutzt werden können. Allerdings genießt diese nachrangige Funkanwendung keine Schutzansprüche auf störungsfreie Nutzung gegenüber den bevorrechtigten Nutzungen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat darauf hingewiesen, dass die bisherigen Regelungen der Frequenznutzungsbedingungen fortgelten, wonach bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung an einem Ort gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen seien. Insbesondere könne ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bevorrechtigte Frequenznutzungen nicht gewährleistet werden.
Die Frequenzbedarfe der drahtlosen Produktionstechniken werden auch nach dem 31. Dezember 2015 uneingeschränkt anerkannt. Eine Verlagerung in alternative Frequenzbereiche wird jedoch unumgänglich. Diesbezüglich hat die deutsche Frequenzverwaltung bereits Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene eingeleitet, um schnellstmöglich neue Frequenzen für drahtlose Produktionstechniksysteme verfügbar machen zu können. Neben der weiteren Mitnutzungsmöglichkeit des Frequenzbereiches 470-790 MHz auf der Basis von Einzelzuteilungen stehen derzeit die Frequenzbereiche 1785-1800MHz/1805MHz sowie 1452-1479,5 MHz im Fokus, die teilweise bereits verfügbar sind bzw. national und europaweit noch harmonisiert werden müssen. Entsprechende Aktivitäten dazu sind bereits eingeleitet worden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn