(...) Der Regierungs-Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz zeigt auf erschreckende Weise, dass dauerhafte Grundrechtsbeschränkungen für die Regierung Merkel kein Tabu mehr sind. (...)
(...) Die Geschichte der misslungenen Wahlrechts-änderungen ist lang. Die AfD setzt sich gemäß Ihrem Grundsatzprogramm für eine freie Listenwahl ein, und schließt sich damit der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes an, daß schon mehrfach Kritik an den bestehenden Regelungen geübt hat, hinsichtlich des „Grundcharakters der Bundestagswahl als Verhältniswahl“. Das Parteiprogramm der AfD sieht eine Verkleinerung auf 471 Parlamentarier vor, wie es der Bund der Steuerzahler vorgeschlagen hat. (...)