Frage an Thomas Seitz von Otmar H. bezüglich Recht
Hallo Herr Seitz, wie bewerten Sie die anstehende Änderung des Infektionsschutzgesetz bezüglich der gesetzlichen Festschreibung von Maßnahmen. Steht dies,ihrer Meinung nach, im Einklang mit unseren Grundrechten?
Der frühere Präsident des Verfassungsgericht sprich von einem "Persilschein" für die Politik, das hört sich sehr bedenklich an.
Sehr geehrter Herr Hauser,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Ich und meine Fraktion teilen Ihre Sorge.
Der Regierungs-Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz zeigt auf erschreckende Weise, dass dauerhafte Grundrechtsbeschränkungen für die Regierung Merkel kein Tabu mehr sind.
Im Parlament kämpfen wir mit aller Kraft dafür, den willkürlichen Maßnahmen der Regierung Einhalt zu gebieten. Schon zu Beginn der Krise haben ich und meine Fraktion die Befristung und Evaluierung der Maßnahmen durch das Parlament gefordert – leider vergeblich. Eine Auflistung der mehr als 30 Initiativen, die wir darüber hinaus seit März 2020 im Parlament eingebracht haben, können Sie hier einsehen: https://www.afdbundestag.de/wp-content/uploads/sites/156/2020/10/AfD_Liste_Befristung_Aufhebung_Coronama%C3%9Fnahmen-20200918_Fraktion.pdf.
Um das Versagen der Regierung aufzuarbeiten und zukünftigen Kompetenzüberschreitungen vorzubeugen, haben wir nach dem ersten Lockdown die Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/228/1922832.pdf) gefordert. Ebenso haben wir in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht erarbeitet (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/235/1923529.pdf), um das Gesetz gerichtlich aufheben zu lassen.
Beide Anträge wurden von FDP, Grünen und Linken abgelehnt, wodurch offenkundig wird, dass die anderen „Oppositionsfraktionen“ nicht dazu bereit sind, die Maßnahmen der Regierung zu beanstanden, oder auch nur kritisch zu hinterfragen. Es ist deshalb umso wichtiger, dass die Alternative für Deutschland bei der nächsten Wahl über 25% kommt, denn dann können wir aus eigener Kraft die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen oder die Überprüfung von Gesetzen durch das Bundesverfassungsgericht erzwingen.
Neben unsern parlamentarischen Initiativen beschreitet die Alternative für Deutschland in vielen Bundesländern den Klageweg gegen unverhältnismäßige Maßnahmen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sowohl parlamentarische Prozesse als auch Klagen vor Gericht Ihre Zeit brauchen. Ich und meine Kollegen von der Alternative für Deutschland tun unser Möglichstes, um die Interessen der Bürger in Berlin zu vertreten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Seitz