Frage an Thomas Schlick von Daniel S. bezüglich Innere Sicherheit
Im AfD-Parteiprogramm erwähnt ihre Partei, dass sie eine Videoüberwachung mit Gesichtserkennung und eine Auswertung von DNA-Spuren nach körperlichen Merkmalen einführen will, die auf die Herkunft der überwachten Person zurückgeführt werden kann. Mal abgesehen von dem rassenideologischen Hintergrund, ist dies doch ebenfalls eine klare Verletzung der Artikel 3 und 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland? Wie wollen sie dieses Ziel umsetzen, ohne Menschen aufgrund ihrer Herkunft zu diskriminieren oder gegen das Grundgesetz zu verstoßen?
Guten Tag, Herr S..
Es gibt hierbei keinen rassenideologischen Hintergrund!
Der Hintergedanke ist einzig und allein der, den Polizeibehörden die Arbeit zu erleichtern und ihnen die Möglichkeiten an die Hand zu geben, die sie brauchen, um Straftäter zu fassen und vor Gericht zu bringen.
Diese Behandlung trifft übrigens alle Menschen unabhängig von der Hautfarbe, Rasse oder Religion.
Weshalb auch niemand benachteiligt wird.
Der Datenschutz wird oft als Argument angeführt, um Videoüberwachung und Gesichtserkennung zu verhindern. Dies führt dazu, dass aus Datenschutz plötzlich Täterschutz wird. Wir wollen Straftaten verhindern und die Straftäter fassen. Die Sicherheit der Bürger schätzen wir höher ein als das Bedürfnis der Bürger nach Datenschutz. Ich persönlich sehe nur ein Manko: Solange SPD und CDU an den Schalthebeln sitzen, habe ich ganz persönlich ein schlechtes Gefühl damit, diesem Personenkreis noch mehr Möglichkeiten an die Hand zu geben, die eigenen Bürger zu überwachen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schlick