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Thomas Röwekamp
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Frage von Dr. Ute H. •

Streichung der Steuerklassen 3 und 5 zugunsten von Steuerklasse 4 plus Faktor

Sehr geehrter Herr Röwekamp,
wie stehen Sie zur Streichung der Steuerklassen 3 und 5 zugunsten von Steuerklasse 4 plus Faktor, wie es im Koalitionsvertrag der derzeitigen Regierung vereinbart worden ist? - Eine unterjährige geringere Steuerlast der Person, die derzeit über St.kl. III eingestuft ist, könnte die Motivation erhöhen, mehr zu arbeiten und damit zum Wirtschaftswachstum beitragen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Dr. H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage! Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat zur von der Ampel-Koalition geplanten Überführung der Steuerklassenkombination III/V in die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor bei der Lohnsteuer eine Kleine Anfrage „Abschaffung der Steuerklassen III/V und Konsequenzen für das Ehegattensplitting“ (Drucksache 20/10787) in den Deutschen Bundestag eingereicht. Bereits in der Anfrage haben wir unsere Sorgen geäußert, dass insbesondere junge Paare und Familien mit mittlerem Einkommen durch die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V benachteiligt werden könnten, beispielsweise durch eine Kürzung des Elterngeldes oder des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Da das Faktorverfahren zuerst angepasst und bei Gehaltsänderungen neu justiert werden muss, ist zudem die Verwirklichung des Anspruchs der Ampel-Koalition nach „weniger Bürokratie“ bei ihrem Vorhaben mehr als fraglich.

Die Antworten der Bundesregierung (Drucksache 20/10931) auf unsere Anfrage zeigen, dass die Koalition die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/IV und damit die Beschränkung der Wahlmöglichkeiten für die Steuerzahlenden ohne jegliche plausible und faktenbasierte Begründung durchführen will. Der Bundesregierung liegen keine Zahlen und Angaben vor, wie sich ca. 12 Millionen Paare, die die Steuerklassenkombination III/V für den Lohnsteuerabzug nutzen, auf die Einkommensschichten verteilen und wie viele davon Kinder haben. Die Bundesregierung konnte auch keine Angaben liefern, wie sich die Steuerklassenkombination IV/IV und III/V nach Bundesländern verteilt. Auch zu den Hauptgründen von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern, die Steuerklassenkombination III/V zu wählen, hat die Bundesregierung keine Kenntnis. Zudem liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor, wie viele Steuerpflichtige die Steuerklassen untereinander wechseln, insbesondere vor der Geburt eines Kindes. Während Ende 2023 ca. 12 Millionen Paare die Steuerklassenkombination III/V für den Lohnsteuerabzug genutzt haben, nutzten lediglich 122.783 Bürger die Steuerklasse IV mit Faktor.

Aufgrund dieser Statistik und mangelnder Evidenz, über die die Bundesregierung in dieser Frage verfügt, unserer Sorgen um die Benachteiligung von jungen Paaren und von Familien mit mittlerem Einkommen sowie des absehbaren bürokratischen Mehraufwandes wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V nach Abschluss der regierungsinternen Beratungen dazu parlamentarisch kritisch begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Röwekamp

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