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Thomas Röwekamp
CDU
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Frage von Werner D. •

Frage an Thomas Röwekamp von Werner D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Röwekamp,

Ihre Partei beabsichtigt die durch die kürzlich erfolgte Änderung des Bremischen Wahlgesetzes festgesetzte 5 - Prozentklausel für die Wahl der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung wieder rückgängig zu machen.
Welche stichhaltigen Gründe gibt es gegen das Votum von über 5000 bremerhavener und insgesamt über rd. 70000 landbremischen Bürgern bei dem Volksbegehren über die Wahlrechtsreform im letzten Jahr? ----- Finde ich in Ihrem Wahlprogramm eine Aussage über die mögliche Anderung der Grenzen für erforderliche Unterschriften zu Volksbegehren unter 10 % oder andere Bürgerbeteiligungen mit bindendem Charakter für die Parteien gültig für das Land Bremen und die Stadt Bremerhaven ?

Mit freundlichem Gruss und der Bitte um eine Antwort noch rechtzeitig vor der Wahl.

Werner Dantzer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dantzer,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte.

Richtig ist, daß die Bremische Bürgerschaft das Volksbegehren des Vereins "Mehr Demokratie e.V." im Dezember 2005 angenommen hat. Damit wurde das Wahlgesetz für Bremen und Bremerhaven in vielen Bereichen geändert. Das neue Wahlrecht findet entsprechend dem Gesetzesvorschlag der Antragsteller erst nach der Wahl 2007 Anwendung.

Bei der Debatte im Parlament haben die Vertreter der Koalitionsfraktionen deutlich gemacht, dass sie hinsichtlich der Aufhebung der 5 %-Klausel für Bremerhaven erhebliche Bedenken haben und ggf. das neue Wahlgesetz ändern werden. Das lesenswerte Plenarprotokoll der Sitzung leite ich Ihnen bei Interesse gerne zu.

Die Bedenken gegen die Aufhebung der 5 %-Klausel für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven ergeben sich vor allem aus der damit verbundenen Ungleichbehandlung zwischen Wählern in Bremen und Bremerhaven, denn in Bremen wird die 5 %-Klausel für die Wahl zur Stadtbürgerschaft beibehalten. Weiterhin haben die Abgeordneten die Sorge, dass der Wegfall es insbesondere den extremistischen Gruppierungen am rechten und linken Rand noch leichter machen könnte, Sitze in der Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven zu erreichen. Die Bremische Bürgerschaft wird sich daher in der kommenden Legislaturperiode erneut mit der Abschaffung der 5 %-Klausel befassen.

Die CDU hat sich in ihrem Regierungsprogramm, welches Sie unter http://www.roewekamp.de einsehen oder bestellen können, für die Beibehaltung der 5 %-Klausel in Bremerhaven ausgesprochen.

Die jüngsten Beispiele eines erfolgreichen Bürgerantrages und des o.g. Volksbegehrens deuten darauf hin, dass die in Bremen geltenden Quoren nicht zu hoch sind und dass die Instrumente einer direkten Bürgerbeteiligung funktionieren. Daher sind wir der Ansicht, dass die bestehenden Regelungen in den kommenden Jahren erst einmal gründlich erprobt werden sollten, bevor schon wieder über mögliche Änderungen diskutiert wird. Zudem ist es uns wichtig, dass die Quoren so festgelegt sind, dass Extremisten von rechts und links nicht die Möglichkeit erhalten, durch eine gute Mobilisierung ihrer Anhänger, Entscheidungen in ihrem Sinne zu erreichen. Dies würde der Demokratie und dem Ansehen Bremens sehr schaden.

Ihr
Thomas Röwekamp

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