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Thomas Rachel
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Frage von Martina K. •

Frage an Thomas Rachel von Martina K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Rachel,

ich bekomme Grundsicherung nach SGB XII als Ergänzung zu meiner Erwerbsunsunfähigkeitsrente. Ich bin in Besitz eines Schwerbehindertenausweises 100 % mit den Merkzeichen G(B(HRF, bin Pflegebedürftig, hochgradig Sehbehindert und um mich wenigstens in meiner Wohnung noch halbwegs fortbewegen zu können,weil draussen geht nur noch mit unerträglichen Schmerzen für mich, habe ich einen Rollator LetztesJahr im Mai habe ich vom Wohnungsamt eine Wohnung zugewiesen bekommen mit erhöhtem Wohnraumbedarf von 15 m²,also 60 m² Wohnfläche, meine Wohnung hat56 m² bei einer Warmendmiete von 397 € Als ich aus einer Psychologischen Reha kam,war klar das ich wohl nicht mehr arbeiten gehen werden könnte und ich musste meine Beruflichereha,die ich zurzeit der Wohnungsmietung machte,abbrechen.Nun ist es so das,dass Sozialamt der Stadt Düren verlangt das ich ich mir eine neue angemessene Wohnung suche und übernimmt die Miete nur noch in Höhe von 245 €. Habe ich nicht Anspruch auf diese Wohnung wegen meiner Behinderung und Pflegebedürftigkeit?

Mit freundlichen Grüßen

Martina Kurzauer

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Kurzauer,

vielen Dank für Ihre Frage aus dem Sozialrecht, die ich mit Hilfe des zuständigen Ministeriums prüfen lasse. Eine Antwort geht Ihnen auf postalischem Wege zu.

Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Thomas Rachel MdB

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