Frage an Thomas Rachel von Joachim S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
zweite berufliche Aufstiegsfortbildung
Sehr geehrte Herr Rachel,
die erste berufliche Aufstiegsfortbildung als zweijährige Fachschule mit 2400 UStd z.B. zum SgTechniker/Betriebswirt ist bekannt und im Bildungswesen (KMK-Rahmenvereinbarung) verortet.
Frage: Warum erfolgt ähnliches nicht auch für die faktische berufliche z w e i t e Aufstiegsfortbildung mit der Zugangsvoraussetzung Fachschulabschluss und 12-18 monatiger schulischer/ behördeninterner/Kammer - Ausbildung z.B.
- Oberklasse Bergschule Betriebsführer zum "Ingenieur" (Ing.) lt. IngG des Bundes/der Länder
- Bund: See- und Hafenlotse
- NRW: Technischer Lehrer §60
- Bund: Offizier militärfachlicher Dienst
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 13. September 2017. Sofern es mir möglich ist, beantworte ich umgehend alle Anfragen, die mich aus meinem Wahlkreis (Düren) und von interessierten Bürgerinnen und Bürgern erreichen. Allerdings bevorzuge ich für eine solche Kontaktaufnahme die individuelle Kommunikation ohne weitere Zwischeninstanzen wie z. B. über das Internetportal www.abgeordnetenwatch.de.
Ich bin für Sie auch per Brief, per Fax oder per E-Mail jederzeit ohne Probleme zu erreichen, und bitte Sie hiermit sehr herzlich, etwaige Fragen zu meiner politischen Arbeit unmittelbar an mich zu adressieren.
Per E-Mail können Sie mich am besten unter thomas.rachel@bundestag.de anschreiben. Gerne werde ich Ihnen dann Ihre Frage so schnell wie möglich beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rachel