Frage an Thomas Rachel von Michael N. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Rachel,
seit 1.5.2005 werden SUV und auch Wohnmobile nicht mehr nach Gewicht besteuert (über 2,8t) sondern nach Hubraum wie vergleichbare Dieselfahrzeuge. (Für Wohnmobile ist die erhöhte Steuer bislang in einigen Bundesländer (darunter auch NRW) bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt. Von der SPD wurde in NRW folgender Gesetzesantrag an die Bundesregierung eingereicht (Drucksache 229/05).
Wohnmobile sind verkehrsrechtlich der Fahrzeugklasse M zugeordnet (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern nach Anhang II A Nr. 5.1. der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 (ABl. EG Nr. L 42 S. 1). Sie gelten jedoch verkehrsrechtlich als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung und nehmen insoweit eine Sonderstellung ein. Sie entsprechen nach ihren objektiven Beschaffenheitskriterien i.d.R. nicht den Personenkraftwagen. Diese Fahrzeuge sind insbesondere in Bezug auf Aufbau, Größe, technische Dimensionierung, Motorisierung, Fahrgestell, Lenkbarkeit und Beherrschbarkeit vergleichbar mit den der Gewichtsbesteuerung unterliegenden leichten Nutzfahrzeugen. Zahlreiche Typen dieser Fahrzeugkategorie sind zudem mit drei Achsen (sechs Rädern) ausgestattet. Sie dienen auch nicht nur der Personenbeförderung, sondern – bezogen auf die Nutzfläche – vorrangig der Beförderung von Gütern (Einrichtungsgegenstände, Hausrat, Vorräte und sonstiges Gepäck). Da sie darüber hinaus nicht täglich, sondern nur für Urlaubsfahrten genutzt werden, ist es gerechtfertigt, Wohnmobile als „andere Fahrzeuge“ im Sinne des § 8 Nr. 2 KraftStG stets nach dem zulässigen Gesamtgewicht zu besteuern.
In wieweit wird die CDU dieses im Sinne der Wohnmobilisten in der Bevölkerung fortführen. Das Wohnmobilfahrer einen wichtigen Volkswirtschaftliche Faktor darstellen, dürfte nicht weiter erläutert werden müssen.
Wird die CDU diesen Vorschlag weiterverfolgen und dafür kämpfen ?
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre e-mail vom 7. September. Zum Thema der Besteuerung von Wohnmobilen möchte ich wie folgt Stellung nehmen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, dass die drohende massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die Wohnmobilverbände hatten zu Recht auf die damit verbundenen hohen Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer hingewiesen.
Die Union fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile.
Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.
Ich bin der Meinung, dass auch künftig jeder die Chance haben muß, mit einem Wohnmobil die Welt oder zumindest die nähere Umgebung zu erkunden. Gerade für Familien ist dies einen preiswerte Möglichkeit, Urlaub zu machen.
In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen dienlich gewesen zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Thomas Rachel